Der Beitragsnachweis ist die elektronische Meldung, mit der ein Arbeitgeber der zuständigen Einzugsstelle die für einen Abrechnungszeitraum nachzuweisenden Sozialversicherungsbeiträge meldet. Er enthält zusammengefasste Beitragssummen und keine personenbezogenen Einzelabrechnungen.
Was ist ein Beitragsnachweis?
Arbeitgeber müssen die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge gegenüber den zuständigen Einzugsstellen nachweisen. Dazu werden die für den jeweiligen Zeitraum maßgeblichen Beiträge zusammengeführt.
Der Beitragsnachweis gehört damit zum Beitragsverfahren der Sozialversicherung und wird elektronisch übermittelt.
Was enthält ein Beitragsnachweis?
Der Beitragsnachweis enthält zusammengefasste Beitragssummen, die nach den jeweiligen Beitragsgruppen ausgewiesen werden. Dazu können insbesondere Beiträge aus folgenden Bereichen gehören:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- weitere im Beitragsverfahren relevante Umlagen und Beiträge
Die Angaben werden für die Beschäftigten eines Abrechnungszeitraums zusammengefasst. Der Beitragsnachweis enthält daher grundsätzlich keine personenbezogene Aufstellung einzelner Arbeitnehmer.
Wie wird der Beitragsnachweis übermittelt?
Beitragsnachweise werden elektronisch an die jeweils zuständige Einzugsstelle übermittelt. Für die Übermittlung gelten gesetzlich festgelegte Fristen im Zusammenhang mit der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge.
Der Beitragsnachweis ist von der eigentlichen Zahlung der Beiträge zu unterscheiden: Er weist die Beitragssummen gegenüber der Einzugsstelle nach, während die Beiträge zusätzlich fristgerecht zu entrichten sind.
Beitragsnachweis und SV-Meldeverfahren – was ist der Unterschied?
Der Beitragsnachweis fasst die vom Arbeitgeber nachzuweisenden Beitragssummen für einen Abrechnungszeitraum zusammen.
Das SV-Meldeverfahren betrifft dagegen insbesondere Meldungen zu einzelnen Beschäftigungsverhältnissen und sozialversicherungsrechtlich relevanten Ereignissen. Beitragsnachweis und Beschäftigtenmeldungen erfüllen damit unterschiedliche Aufgaben innerhalb des Sozialversicherungsverfahrens.
Zusammenhang mit der Lohnabrechnung
Die im Beitragsnachweis ausgewiesenen Beitragssummen stehen in engem Zusammenhang mit den im Rahmen der Lohnabrechnung ermittelten beziehungsweise für den Beitragszeitraum zu berücksichtigenden Sozialversicherungsbeiträgen.
Der Beitragsnachweis ist ein eigenständiges Element des Beitragsverfahrens und nicht mit der Berechnung des Arbeitsentgelts oder mit der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge gleichzusetzen.