ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)

ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Dabei handelt es sich um elektronisch bereitgestellte steuerliche Merkmale eines Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs benötigt.

Was sind ELStAM?

Die ELStAM werden von der Finanzverwaltung elektronisch bereitgestellt und vom Arbeitgeber für die Berechnung der Lohnsteuer abgerufen.

Sie ersetzen die früher auf Papier dokumentierten Lohnsteuerabzugsmerkmale und ermöglichen deren elektronische Bereitstellung für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis.

Welche Merkmale gehören zu den ELStAM?

Zu den elektronisch bereitgestellten Merkmalen gehören insbesondere:

  • Steuerklasse
  • gegebenenfalls ein Faktor
  • Zahl der Kinderfreibeträge
  • Freibeträge und Hinzurechnungsbeträge
  • Merkmale für den Kirchensteuerabzug

Seit 2026 können unter den gesetzlichen Voraussetzungen außerdem bestimmte Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung elektronisch für den Lohnsteuerabzug bereitgestellt werden.

Können sich ELStAM ändern?

ELStAM können sich während eines Beschäftigungsverhältnisses ändern. Das kann beispielsweise bei einer Änderung der Steuerklasse, der Kinderfreibeträge oder des Kirchensteuermerkmals der Fall sein.

Steuerlich relevante Änderungen werden in der ELStAM-Datenbank berücksichtigt und dem Arbeitgeber im elektronischen Verfahren für den Lohnsteuerabzug bereitgestellt.

ELStAM und Lohnabrechnung – was ist der Unterschied?

ELStAM sind steuerliche Merkmale, die für den Lohnsteuerabzug benötigt werden. Die Lohnabrechnung umfasst dagegen die Berechnung und Darstellung des Arbeitsentgelts einschließlich der jeweils anzuwendenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

ELStAM sind damit eine Datengrundlage für einen Teil der Lohnabrechnung, aber nicht mit der Lohnabrechnung selbst gleichzusetzen.

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