Lohnservice bezeichnet einen externen Dienstleister, der für Unternehmen die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung im gesetzlich zulässigen Rahmen übernimmt.
Grundlagen
Ein Lohnservice berechnet Brutto- und Nettolöhne, berücksichtigt gesetzliche Abzüge wie Lohnsteuer und Sozialversicherung und erstellt die entsprechenden Abrechnungsunterlagen.
Zu den Aufgaben gehören außerdem Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden, die Führung von Lohnkonten sowie die Erstellung von Bescheinigungen und Jahresmeldungen.
Rechtlicher Rahmen
Die Durchführung laufender Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist gesetzlich geregelt. Ein Lohnservice darf ausschließlich Tätigkeiten im zulässigen Umfang erbringen. Steuerliche Beratung oder rechtliche Vertretung ist gesondert geregelt.
Systematische Einordnung
- Lohnbüro
- Lohnabrechnungsdienstleister
- Payroll Dienstleister
- Externe Lohnbuchhaltung
- Arbeitnehmer-Meldeverfahren
Der Begriff wird häufig als allgemeine Bezeichnung für externe Lohnabrechnungsleistungen verwendet.
Typische Aufgabenbereiche
- Erstellung monatlicher Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Berechnung von Steuer- und Sozialversicherungsabzügen
- Meldungen an Krankenkassen und Behörden
- Führung von Lohnkonten
- Erstellung von Jahresmeldungen und Bescheinigungen
Typischer Ablauf
- Übermittlung abrechnungsrelevanter Daten
- Berechnung der Abrechnung
- Erstellung der Abrechnungsunterlagen
- Meldungen an Behörden und Sozialversicherungsträger
- Bereitstellung von Auswertungen
Praxisbezug
In der Praxis arbeiten Lohnservices häufig digital und mit standardisierten Prozessen. Eine strukturierte und fristgerechte Datenübermittlung ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Abrechnung.
Typische Fehlerquellen
- Unvollständige oder verspätete Datenübermittlung
- Fehlerhafte Stammdaten
- Nicht berücksichtigte Änderungen im Beschäftigungsverhältnis
FAQ
Bleibt das Unternehmen verantwortlich?
Ja. Auch bei externer Durchführung bleibt das Unternehmen für die korrekte Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich.
Fazit
Ein Lohnservice übernimmt die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung im gesetzlich zulässigen Rahmen und ist klar von steuerlicher Beratung abzugrenzen.
Die Brasser Accounting Solutions GmbH ist ein spezialisierter Buchhaltungsdienstleister und Teil einer Unternehmensgruppe mit der Quint GmbH (Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung) und der Service Place Årjäng AB (Schwedisches Steuerbüro). Die BAS übernimmt ausschließlich Leistungen nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG und keine Steuer- oder Rechtsberatung.