Payroll Dienstleister bezeichnet ein externes Unternehmen, das die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie angrenzende Abrechnungsaufgaben im gesetzlich zulässigen Rahmen übernimmt.

Grundlagen

Ein Payroll Dienstleister berechnet Brutto- und Nettolöhne, berücksichtigt gesetzliche Abzüge wie Lohnsteuer und Sozialversicherung und erstellt die entsprechenden Abrechnungsunterlagen.

Zu den Aufgaben gehören außerdem Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden sowie die Führung von Lohnkonten und Jahresmeldungen.

Rechtlicher Rahmen

Die Durchführung laufender Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist gesetzlich geregelt. Ein Payroll Dienstleister darf ausschließlich Tätigkeiten im zulässigen Umfang erbringen. Steuerliche Beratung oder rechtliche Vertretung ist gesondert geregelt.

Systematische Einordnung

Der Begriff „Payroll“ wird häufig als internationale Bezeichnung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung verwendet.

Typische Aufgabenbereiche

  • Erstellung monatlicher Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Berechnung von Steuer- und Sozialversicherungsabzügen
  • Meldungen an Krankenkassen und Behörden
  • Führung von Lohnkonten
  • Erstellung von Jahresmeldungen und Bescheinigungen

Typischer Ablauf

  1. Übermittlung abrechnungsrelevanter Daten
  2. Berechnung der Abrechnung
  3. Erstellung der Abrechnungsunterlagen
  4. Meldungen an Behörden und Sozialversicherungsträger
  5. Bereitstellung von Auswertungen

Praxisbezug

In der Praxis arbeiten Payroll Dienstleister häufig digital mit standardisierten Prozessen. Eine strukturierte Datenübermittlung ist Voraussetzung für eine fristgerechte und korrekte Abrechnung.

Typische Fehlerquellen

  • Unvollständige oder verspätete Datenübermittlung
  • Fehlerhafte Stammdaten
  • Nicht berücksichtigte Änderungen im Beschäftigungsverhältnis

FAQ

Bleibt das Unternehmen verantwortlich?

Ja. Auch bei externer Durchführung bleibt das Unternehmen für die korrekte Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich.

Fazit

Ein Payroll Dienstleister übernimmt die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung im gesetzlich zulässigen Rahmen und ist klar von steuerlicher Beratung abzugrenzen.

Autor die BAS* Redaktion Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Die Brasser Accounting Solutions GmbH ist ein spezialisierter Buchhaltungsdienstleister und Teil einer Unternehmensgruppe mit der Quint GmbH (Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung) und der Service Place Årjäng AB (Schwedisches Steuerbüro). Die BAS übernimmt ausschließlich Leistungen nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG und keine Steuer- oder Rechtsberatung.