Kurzdefinition

Die Sozialversicherung ist das gesetzlich geregelte System der sozialen Sicherung in Deutschland. Sie schützt Beschäftigte bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, im Alter sowie bei Arbeitsunfällen.

Für die Lohnabrechnung ist die Sozialversicherung von zentraler Bedeutung, da Arbeitgeber die Beiträge berechnen, einbehalten und an die zuständigen Stellen abführen.

Die fünf Zweige der Sozialversicherung

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • Soziale Pflegeversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung

Diese Zweige sind jeweils eigenständig organisiert und gesetzlich geregelt. Sie verfolgen unterschiedliche Sicherungsziele, bilden jedoch gemeinsam das System der Sozialversicherung.

Finanzierung

Die Sozialversicherung wird überwiegend durch Beiträge finanziert. In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden die Beiträge grundsätzlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen.

Die gesetzliche Unfallversicherung wird in der Regel ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert.

Bedeutung in der Lohnabrechnung

In der Entgeltabrechnung werden die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts berechnet. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber einbehalten und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil abgeführt.

Die korrekte Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen, Beitragsgruppen und Entgeltbestandteilen ist dabei entscheidend für eine ordnungsgemäße Abrechnung.

Fazit

Die Sozialversicherung bildet das zentrale System der sozialen Absicherung in Deutschland. Für Unternehmen ist sie ein wesentlicher Bestandteil der Lohnabrechnung und erfordert eine präzise und aktuelle Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Autor
die BAS* Redaktion

Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information.

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