Die Sozialversicherung ist das gesetzlich geregelte Versicherungssystem zur Absicherung bestimmter sozialer Risiken. Zu ihren wesentlichen Bereichen gehören Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsförderung.

Was ist die Sozialversicherung?

Die Sozialversicherung schützt Versicherte insbesondere bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie im Alter.

Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, sind grundsätzlich in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen. Ob und in welchen Zweigen Versicherungspflicht besteht, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.

Welche Zweige gehören zur Sozialversicherung?

Das deutsche Sozialversicherungssystem umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • gesetzliche Krankenversicherung: Absicherung insbesondere bei Krankheit
  • soziale Pflegeversicherung: Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit
  • gesetzliche Rentenversicherung: insbesondere Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenensicherung
  • Arbeitsförderung beziehungsweise Arbeitslosenversicherung: insbesondere Absicherung bei Arbeitslosigkeit
  • gesetzliche Unfallversicherung: insbesondere Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Die einzelnen Bereiche sind jeweils durch eigene gesetzliche Regelungen und Versicherungsträger geprägt.

Wie wird die Sozialversicherung finanziert?

Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden bei versicherungspflichtig Beschäftigten grundsätzlich durch Beiträge finanziert, an denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen beteiligt sind.

Für einzelne Versicherungszweige und Beschäftigungssachverhalte bestehen besondere Regelungen zur Beitragstragung. Die gesetzliche Unfallversicherung wird für Beschäftigte dagegen grundsätzlich durch die Arbeitgeber finanziert.

Wie werden Sozialversicherungsbeiträge berechnet?

Bei Beschäftigten ist grundsätzlich das beitragspflichtige Arbeitsentgelt eine wesentliche Grundlage für die Beitragsberechnung. In der Lohnabrechnung wird das sozialversicherungsrechtlich maßgebliche Entgelt häufig als SV-Brutto dargestellt.

Für verschiedene Versicherungszweige wird beitragspflichtiges Entgelt nur bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze (BBG) berücksichtigt.

Was ist der Gesamtsozialversicherungsbeitrag?

Als Gesamtsozialversicherungsbeitrag werden bei versicherungspflichtig Beschäftigten grundsätzlich die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung zusammengefasst.

Der Arbeitgeber zahlt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Einzugsstelle. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gehören dagegen nicht zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Welche Bedeutung hat die Sozialversicherung in der Lohnabrechnung?

In der Lohnabrechnung muss für Beschäftigte beurteilt werden, in welchen Sozialversicherungszweigen Versicherungspflicht besteht und welches Arbeitsentgelt beitragspflichtig ist.

Die versicherungs- und beitragsrechtliche Einordnung beeinflusst unter anderem das SV-Brutto, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile sowie die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge.

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