Eine Abschreibung erfasst im Rechnungswesen die Wertminderung eines Vermögensgegenstands. Bei zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenständen werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt. Die Abkürzung AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“.

Was bedeutet Abschreibung?

Abschreibungen bilden Wertminderungen von Vermögensgegenständen buchhalterisch ab. Bei planmäßigen Abschreibungen wird der Wert eines zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenstands nicht vollständig in einer einzigen Periode als Aufwand berücksichtigt, sondern über seine voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt.

Dadurch verändert sich der fortgeführte Buchwert des betreffenden Vermögensgegenstands über mehrere Perioden.

Was bedeutet AfA?

AfA bedeutet Absetzung für Abnutzung. Der Begriff wird insbesondere im steuerlichen Zusammenhang für die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts über dessen Nutzungsdauer verwendet.

Kurz gesagt: Abschreibung ist der weiter gefasste Begriff des Rechnungswesens. AfA bezeichnet insbesondere die steuerliche Absetzung für Abnutzung.

Welche Vermögensgegenstände werden abgeschrieben?

Planmäßige Abschreibungen betreffen insbesondere Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist.

Dazu können beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge, technische Anlagen oder bestimmte immaterielle Vermögensgegenstände gehören. Nicht jeder Vermögensgegenstand des Anlagevermögens wird jedoch automatisch planmäßig abgeschrieben.

Wie wirken sich Abschreibungen auf Bilanz und GuV aus?

Eine Abschreibung vermindert grundsätzlich den fortgeführten Buchwert des betreffenden Vermögensgegenstands. Gleichzeitig wird sie in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand berücksichtigt und beeinflusst damit das Ergebnis der jeweiligen Periode.

Eine Abschreibung ist dabei nicht mit einem aktuellen Zahlungsmittelabfluss gleichzusetzen. Anschaffung beziehungsweise Zahlung und die spätere buchhalterische Abschreibung sind unterschiedliche Vorgänge.

Zusammenhang mit der Anlagenbuchhaltung

Die Anlagenbuchhaltung erfasst Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und dokumentiert unter anderem deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Nutzungsdauer, bisherige Abschreibungen und verbleibende Buchwerte.

Abschreibungen stehen dadurch in engem Zusammenhang mit der Bilanzierung und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

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