Die Arbeitslosenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung in Deutschland. Sie dient insbesondere der finanziellen Absicherung bei Arbeitslosigkeit und finanziert weitere Leistungen der Arbeitsförderung.
Was ist die Arbeitslosenversicherung?
Die Arbeitslosenversicherung gehört zum gesetzlichen System der sozialen Sicherung. Sie unterstützt Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen bei Arbeitslosigkeit und umfasst darüber hinaus Leistungen der Arbeitsförderung.
Die rechtlichen Grundlagen befinden sich insbesondere im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Wie wird die Arbeitslosenversicherung finanziert?
Die Arbeitslosenversicherung wird insbesondere durch Beiträge finanziert. Bei versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen werden die Beiträge grundsätzlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.
Für die Beitragsberechnung ist das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt relevant. In diesem Zusammenhang steht auch der Begriff SV-Brutto.
Zusammenhang mit der Lohnabrechnung
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden im Rahmen der Lohnabrechnung als Bestandteil der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt.
Die Arbeitslosenversicherung ist dabei einer von mehreren Zweigen der Sozialversicherung und von diesen fachlich zu unterscheiden.