Kurzdefinition
Die Arbeitslosenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung in Deutschland. Sie sichert Beschäftigte bei Eintritt von Arbeitslosigkeit finanziell ab.
Sie ist im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt und wird durch Beiträge finanziert.
Finanzierung
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden grundsätzlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen (paritätische Finanzierung).
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze.
Leistungen
- Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit
- Förderung der Arbeitsaufnahme
- Leistungen zur beruflichen Weiterbildung
- Beratungs- und Vermittlungsleistungen
Bedeutung in der Lohnabrechnung
Im Lohnlauf werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auf Basis des SV‑Brutto berechnet.
- Ermittlung des Arbeitnehmeranteils
- Ermittlung des Arbeitgeberanteils
- Abführung im Rahmen der Sozialversicherungsbeiträge
Die Beiträge werden zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen an die zuständige Einzugsstelle abgeführt.
FAQ
Was ist die Arbeitslosenversicherung?
Ein Zweig der Sozialversicherung, der Beschäftigte bei Arbeitslosigkeit finanziell absichert.
Wer zahlt die Beiträge?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge grundsätzlich gemeinsam.
Wie wird die Arbeitslosenversicherung im Lohnlauf berücksichtigt?
Die Beiträge werden auf Basis des SV‑Brutto berechnet und im Rahmen der Sozialversicherung abgeführt.
Fazit
Die Arbeitslosenversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Sicherung in Deutschland. Für Unternehmen ist die korrekte Berechnung und Abführung der Beiträge im Lohnlauf ein zentraler Bestandteil einer ordnungsgemäßen Entgeltabrechnung.
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