BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung)

BWA steht für Betriebswirtschaftliche Auswertung. Sie fasst ausgewählte Daten der laufenden Buchführung zu einer betriebswirtschaftlich gegliederten Auswertung zusammen und ermöglicht einen unterjährigen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens.

Was ist eine BWA?

Eine Betriebswirtschaftliche Auswertung verdichtet Buchhaltungsdaten zu einer übersichtlichen Darstellung wichtiger Ertrags- und Kostenpositionen.

Sie wird typischerweise für unterjährige Zeiträume erstellt und kann dadurch einen aktuellen Einblick in die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens ermöglichen. Aufbau und Aussageumfang können je nach verwendeter Auswertungsform unterschiedlich sein.

Worauf basiert eine BWA?

Die BWA basiert auf den bis zum jeweiligen Auswertungszeitpunkt erfassten Buchungsdaten. Ihre Aussagekraft hängt deshalb wesentlich davon ab, wie vollständig und aktuell diese Daten sind.

Da unterjährig noch Abschlussbuchungen, Abgrenzungen oder Korrekturen fehlen können, ist eine BWA nicht automatisch mit einem endgültigen Jahresabschluss gleichzusetzen.

Welche Positionen kann eine BWA enthalten?

Je nach Aufbau der Auswertung können beispielsweise folgende Positionen dargestellt werden:

  • Umsatzerlöse
  • Material- oder Wareneinsatz
  • Personalkosten
  • sonstige betriebliche Aufwendungen
  • Zwischenergebnisse und betriebswirtschaftliche Ergebnisgrößen

BWA und SuSa – was ist der Unterschied?

Die Summen- und Saldenliste (SuSa) zeigt Buchungsbewegungen und Salden auf Ebene einzelner Konten.

Die BWA verdichtet ausgewählte Buchhaltungsdaten dagegen zu einer betriebswirtschaftlich gegliederten Auswertung.

Kurz gesagt: Die SuSa zeigt Konten und Salden – die BWA fasst ausgewählte Werte zu einer wirtschaftlichen Auswertung zusammen.

BWA und GuV – was ist der Unterschied?

Die BWA ist von der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu unterscheiden.

Eine BWA dient insbesondere der laufenden unterjährigen Auswertung. Die GuV stellt dagegen Erträge und Aufwendungen innerhalb eines Rechnungszeitraums gegenüber und ist Bestandteil des Jahresabschlusses bei entsprechend rechnungslegungspflichtigen Unternehmen.

Eine unterjährige BWA kann daher von der späteren GuV abweichen.

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