Summen- und Saldenliste (SuSa) ist eine Auswertung der Finanzbuchhaltung, die für jedes Konto die Soll- und Habenumsätze sowie den jeweiligen Saldo ausweist.
Grundlagen
Die SuSa basiert auf den im Hauptbuch erfassten Buchungen. Sie zeigt für jedes Sachkonto die kumulierten Bewegungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
Dadurch entsteht ein strukturierter Überblick über die Kontenentwicklung.
Rechtlicher Rahmen
Die Summen- und Saldenliste ist keine eigenständige gesetzliche Abschlussrechnung, sondern eine interne Auswertung auf Grundlage der ordnungsgemäßen Buchführung.
Systematische Einordnung
Die SuSa steht im Zusammenhang mit:
Sie dient der Kontrolle und Vorbereitung weiterer Auswertungen.
Typische Bestandteile
- Kontonummer
- Kontobezeichnung
- Summen der Soll- und Habenbuchungen
- Aktueller Saldo
Typischer Ablauf
- Erfassung laufender Buchungen
- Automatische Auswertung der Kontensummen
- Prüfung und Analyse der Salden
Praxisbezug
Die Summen- und Saldenliste wird häufig zur Abstimmung der Buchführung und als Grundlage für vorbereitende Tätigkeiten im Rahmen des Jahresabschlusses genutzt.
Typische Fehlerquellen
- Unvollständige Buchungen
- Nicht abgestimmte Konten
- Fehlerhafte Kontierung
FAQ
Ist die SuSa gesetzlich vorgeschrieben?
Sie ergibt sich aus der ordnungsgemäßen Buchführung, ist jedoch keine eigenständige Abschlussrechnung.
Wofür wird sie verwendet?
Zur Kontrolle der Kontensalden und als Grundlage für weitere Auswertungen.
Ist sie Teil des Jahresabschlusses?
Sie dient als Grundlage, ist aber selbst kein formeller Bestandteil des Jahresabschlusses.
Fazit
Die Summen- und Saldenliste (SuSa) ist eine zentrale Auswertung der Finanzbuchhaltung. Sie bietet einen strukturierten Überblick über Kontensummen und Salden und unterstützt die Kontrolle sowie die Vorbereitung des Jahresabschlusses.
Die Brasser Accounting Solutions GmbH ist ein spezialisierter Buchhaltungsdienstleister und Teil einer Unternehmensgruppe mit der Quint GmbH (Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung) und der Service Place Årjäng AB (Schwedisches Steuerbüro). Die BAS übernimmt ausschließlich Leistungen nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG und keine Steuer- oder Rechtsberatung.