Ein Lohnjournal ist eine Auswertung der Entgeltabrechnung, in der Abrechnungswerte mehrerer beziehungsweise aller Beschäftigten für einen bestimmten Zeitraum zusammengefasst dargestellt werden. Dazu können insbesondere Bruttoentgelte, Steuer- und Sozialversicherungswerte sowie Netto- und Auszahlungsbeträge gehören.

Was ist ein Lohnjournal?

Das Lohnjournal fasst Daten aus den einzelnen Lohnabrechnungen in einer übergreifenden Auswertung zusammen.

Dadurch können Abrechnungswerte für einen bestimmten Abrechnungszeitraum auf Gesamt- beziehungsweise Unternehmensebene dargestellt werden. Je nach Abrechnungssystem können auch Jahreswerte oder weitere Auswertungsformen verfügbar sein.

Welche Angaben enthält ein Lohnjournal?

Inhalt und Aufbau können je nach Abrechnungssystem unterschiedlich sein. Typischerweise können unter anderem folgende Werte enthalten sein:

  • Bruttoentgelte
  • steuerpflichtige und gegebenenfalls steuerfreie Bezüge
  • Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
  • sozialversicherungsrechtliche Beitragswerte
  • Netto-Bezüge und Netto-Abzüge
  • Auszahlungsbeträge

Das Lohnjournal stellt diese Werte zusammengefasst dar und ist damit von der einzelnen Lohnabrechnung eines Beschäftigten zu unterscheiden.

Lohnjournal und Lohnkonto – was ist der Unterschied?

Das Lohnkonto wird für einen einzelnen Arbeitnehmer geführt und enthält die für das jeweilige Kalenderjahr vorgeschriebenen lohnsteuerlichen Aufzeichnungen.

Das Lohnjournal ist dagegen eine periodenbezogene Auswertung, in der Abrechnungswerte mehrerer beziehungsweise aller Beschäftigten zusammengefasst werden können.

Kurz gesagt: Das Lohnkonto ist arbeitnehmerbezogen – das Lohnjournal ist eine zusammenfassende Auswertung von Abrechnungswerten.

Ist ein Lohnjournal gesetzlich vorgeschrieben?

Ein Dokument mit der Bezeichnung „Lohnjournal“ ist nicht als eigenständige gesetzlich standardisierte Aufzeichnung vorgeschrieben. Inhalt und Darstellung hängen deshalb insbesondere vom verwendeten Abrechnungssystem und der jeweiligen Auswertung ab.

Davon zu unterscheiden sind gesetzlich geregelte Aufzeichnungen wie das Lohnkonto, für das eigene lohnsteuerrechtliche Vorgaben bestehen.

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