Die Lohnsteueranmeldung ist eine Steuererklärung des Arbeitgebers, mit der die für einen bestimmten Anmeldungszeitraum einzubehaltende beziehungsweise zu übernehmende Lohnsteuer gegenüber dem Betriebsstättenfinanzamt erklärt wird. Die Anmeldung wird grundsätzlich elektronisch übermittelt.

Was ist eine Lohnsteueranmeldung?

Der Arbeitgeber behält bei der Auszahlung von Arbeitslohn grundsätzlich Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers ein. Die entsprechenden Beträge werden für den jeweiligen Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum zusammengefasst und mit der Lohnsteueranmeldung an das Betriebsstättenfinanzamt übermittelt.

Die Lohnsteueranmeldung betrifft damit nicht die Steuer eines einzelnen Beschäftigten, sondern die zusammengefassten Beträge des Arbeitgebers für den jeweiligen Anmeldungszeitraum.

Was wird mit der Lohnsteueranmeldung gemeldet?

In der Lohnsteueranmeldung werden insbesondere die Summen der im jeweiligen Anmeldungszeitraum einzubehaltenden und zu übernehmenden Lohnsteuer angegeben.

Im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzug werden außerdem die hierfür vorgesehenen Angaben zu Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer berücksichtigt.

Welcher Anmeldungszeitraum gilt?

Der Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat. Abhängig von der Höhe der für das vorangegangene Kalenderjahr abzuführenden Lohnsteuer kann stattdessen das Kalendervierteljahr oder das Kalenderjahr gelten.

  • monatlich: grundsätzlich bei mehr als 5.000 Euro Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr
  • vierteljährlich: bei mehr als 1.080 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro
  • jährlich: bei nicht mehr als 1.080 Euro

Für neu eröffnete Betriebsstätten gelten besondere gesetzliche Regeln zur Bestimmung des maßgeblichen Anmeldungszeitraums.

Wann ist die Lohnsteueranmeldung abzugeben?

Der Arbeitgeber muss die Lohnsteueranmeldung grundsätzlich spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des jeweiligen Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums übermitteln.

Bis zu diesem Zeitpunkt ist grundsätzlich auch die im Anmeldungszeitraum insgesamt einbehaltene und übernommene Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen.

Zusammenhang mit der Lohnabrechnung

Die in der Lohnsteueranmeldung zusammengefassten Steuerbeträge ergeben sich aus dem Lohnsteuerabzug der einzelnen Beschäftigten. Dieser wird im Rahmen der Lohnabrechnung durchgeführt.

Die Lohnabrechnung stellt damit die arbeitnehmerbezogene Abrechnung dar, während die Lohnsteueranmeldung die entsprechenden Lohnsteuerbeträge für den Anmeldungszeitraum gegenüber dem Finanzamt zusammenfasst.

Lohnsteueranmeldung und Lohnkonto – was ist der Unterschied?

Das Lohnkonto ist die für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr zu führende lohnsteuerliche Aufzeichnung.

Die Lohnsteueranmeldung ist dagegen die periodische Steuererklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsstättenfinanzamt.

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