Der Nettolohn bezeichnet den Betrag, der vom Bruttoentgelt nach Abzug der gesetzlichen steuerlichen Abzüge und der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung verbleibt. Der Nettolohn beziehungsweise das Nettoentgelt ist dabei vom tatsächlichen Auszahlungsbetrag zu unterscheiden.
Was ist der Nettolohn?
Ausgangspunkt ist der Bruttolohn. Davon werden die für den jeweiligen Beschäftigten maßgeblichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzüge berücksichtigt.
Dazu gehören insbesondere die Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung.
Der danach verbleibende Betrag wird im allgemeinen Sprachgebrauch als Nettolohn bezeichnet. In der Entgeltbescheinigung wird hierfür der Begriff Nettoentgelt verwendet.
Bruttolohn und Nettolohn – was ist der Unterschied?
Der Bruttolohn bezeichnet das Arbeitsentgelt vor den gesetzlichen Abzügen. Der Nettolohn beschreibt dagegen den Betrag, der nach Berücksichtigung der maßgeblichen Steuern und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung verbleibt.
Kurz gesagt: Brutto bezeichnet das Entgelt vor den gesetzlichen Abzügen – Netto den danach verbleibenden Betrag.
Nettolohn und Auszahlungsbetrag – was ist der Unterschied?
Nettolohn beziehungsweise Nettoentgelt und tatsächlicher Auszahlungsbetrag müssen nicht identisch sein.
Nach Ermittlung des Nettoentgelts können weitere Bezüge, Abzüge, Verrechnungen oder Einbehalte hinzukommen. Dazu können je nach Sachverhalt beispielsweise Pfändungen oder andere Nettoabzüge gehören.
Die Entgeltbescheinigung unterscheidet deshalb zwischen dem Nettoentgelt und dem daraus nach weiteren Bezügen und Abzügen resultierenden Auszahlungsbetrag.
Kurz gesagt: Das Nettoentgelt ist nicht zwingend der Betrag, der tatsächlich überwiesen wird.
Wovon hängt der Nettolohn ab?
Die Höhe des Nettolohns hängt vom jeweiligen Arbeitsentgelt und den für den Beschäftigten maßgeblichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzügen ab.
Deshalb können Beschäftigte mit gleichem Bruttoentgelt unterschiedliche Nettobeträge erhalten, wenn sich beispielsweise steuerliche Merkmale oder sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen unterscheiden.