Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) ist eine besondere Form des Kurzarbeitergeldes für Beschäftigte in bestimmten Betrieben des Baugewerbes während der Schlechtwetterzeit. Es gleicht einen Teil des Entgeltausfalls aus, wenn ein erheblicher, vorübergehender und nicht vermeidbarer Arbeitsausfall vorliegt.
Was ist Saison-Kurzarbeitergeld?
Saison-Kurzarbeitergeld dient dazu, Beschäftigungsverhältnisse in Branchen zu stabilisieren, in denen während der Wintermonate saisonale Arbeitsausfälle auftreten können.
Im Baugewerbe kann Saison-KUG insbesondere relevant werden, wenn während der Schlechtwetterzeit ein erheblicher Arbeitsausfall aus witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen beziehungsweise infolge eines unabwendbaren Ereignisses entsteht und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann gilt die Schlechtwetterzeit?
Die gesetzliche Schlechtwetterzeit für das Saison-Kurzarbeitergeld reicht vom 1. Dezember bis zum 31. März.
Saison-Kurzarbeitergeld wird für Arbeitsausfälle innerhalb dieses Zeitraums gewährt, sofern die betrieblichen, persönlichen und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für welche Betriebe kann Saison-KUG gelten?
Saison-Kurzarbeitergeld betrifft bestimmte Betriebe des Baugewerbes. Dazu gehören insbesondere Betriebe des Bauhauptgewerbes sowie bestimmte Betriebe des Dachdecker-, Gerüstbauer- und Garten- und Landschaftsbaus.
Ob ein konkreter Betrieb zum begünstigten Bereich gehört, richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen und der Baubetriebe-Verordnung.
Saison-KUG und allgemeines Kurzarbeitergeld – was ist der Unterschied?
Das allgemeine Kurzarbeitergeld kann branchenübergreifend bei einem vorübergehenden erheblichen Arbeitsausfall in Betracht kommen.
Das Saison-Kurzarbeitergeld ist dagegen speziell auf Arbeitsausfälle während der Schlechtwetterzeit in den dafür vorgesehenen Wirtschaftszweigen ausgerichtet.
Kurz gesagt: Saison-KUG ist die auf die Schlechtwetterzeit und bestimmte Branchen zugeschnittene Form des Kurzarbeitergeldes.
Saison-KUG und ergänzende Winterleistungen
Das Saison-Kurzarbeitergeld ist von ergänzenden Leistungen der Winterbeschäftigungsförderung zu unterscheiden. Dazu gehören insbesondere Zuschuss-Wintergeld, Mehraufwands-Wintergeld und unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Die Finanzierung bestimmter ergänzender Leistungen steht im Zusammenhang mit der Winterbeschäftigungsumlage (WBU). Saison-KUG und ergänzende Winterleistungen sind daher nicht gleichzusetzen.
Saison-Kurzarbeitergeld im Bau ausführlich erklärt
Wie Saison-KUG mit Schlechtwetterzeit, Wintergeld, Arbeitszeitguthaben, Nachweisen und Winterbeschäftigungsumlage zusammenspielt, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Winterregelung im Baugewerbe.