Die Sozialversicherungsprüfung ist eine gesetzlich vorgesehene Betriebsprüfung bei Arbeitgebern nach § 28p SGB IV. Die Träger der Rentenversicherung prüfen dabei insbesondere, ob Meldungen und Beitragszahlungen im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erfolgt sind.
Was ist eine Sozialversicherungsprüfung?
Bei der Sozialversicherungsprüfung kontrollieren die Träger der Rentenversicherung, ob Arbeitgeber ihre sozialversicherungsrechtlichen Melde- und Beitragspflichten ordnungsgemäß erfüllen.
Die Prüfung wird deshalb auch als Betriebsprüfung der Rentenversicherung oder als Arbeitgeberprüfung nach § 28p SGB IV bezeichnet.
Was wird bei der Sozialversicherungsprüfung geprüft?
Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen zur Sozialversicherung.
Geprüft werden können unter anderem die für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Entgelt- und Beschäftigungsunterlagen. Die Prüfung umfasst auch Unterlagen zu Beschäftigten, für die keine Beiträge gezahlt wurden.
Von besonderer Bedeutung sind dabei die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung, die zusammen zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören.
Wie oft findet eine Sozialversicherungsprüfung statt?
Die Rentenversicherungsträger prüfen Arbeitgeber nach § 28p SGB IV grundsätzlich mindestens alle vier Jahre.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Prüfung auch in kürzeren Zeitabständen stattfinden. Der gesetzliche Vierjahresrhythmus bedeutet daher nicht, dass eine Prüfung ausschließlich alle vier Jahre erfolgen darf.
Welche Rolle spielen Sozialversicherungsbeiträge?
Ein wesentlicher Gegenstand der Prüfung ist die Frage, ob die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge zutreffend ermittelt und gezahlt wurden.
Dafür kann unter anderem relevant sein, ob Beschäftigungsverhältnisse sozialversicherungsrechtlich richtig beurteilt und beitragspflichtige Entgeltbestandteile zutreffend berücksichtigt wurden.
Welche Rolle spielen Meldungen und Beitragsnachweise?
Neben den Beitragszahlungen gehören auch die sozialversicherungsrechtlichen Meldungen zum Prüfungsumfang. Dabei wird geprüft, ob die für Beschäftigte erforderlichen Meldungen ordnungsgemäß abgegeben wurden.
Auch Beitragsnachweise stehen im Zusammenhang mit der Ermittlung und Übermittlung der gegenüber den Einzugsstellen geschuldeten Beiträge.
Sozialversicherungsprüfung und steuerliche Betriebsprüfung
Die Sozialversicherungsprüfung ist von einer steuerlichen Betriebsprüfung zu unterscheiden.
Die Prüfung nach § 28p SGB IV wird grundsätzlich durch einen Träger der Rentenversicherung durchgeführt und betrifft insbesondere sozialversicherungsrechtliche Melde- und Beitragspflichten. Eine steuerliche Betriebsprüfung beziehungsweise Außenprüfung betrifft dagegen steuerliche Sachverhalte und wird von der Finanzverwaltung durchgeführt.
Kurz gesagt: Die Sozialversicherungsprüfung prüft insbesondere Meldungen und Beiträge zur Sozialversicherung – die steuerliche Betriebsprüfung prüft steuerliche Sachverhalte.