Tarifstundenlohn (TL) ist der im einschlägigen Tarifvertrag festgelegte Stundenlohn für eine bestimmte Lohngruppe im Baugewerbe.
Die Eingruppierung in die Lohngruppen richtet sich nach den tariflichen Vorgaben des BRTV. Die konkrete Höhe des Tarifstundenlohns ergibt sich aus den einschlägigen Lohn-Tarifverträgen.
Tarifliche Grundlage
Die konkrete Höhe des Tarifstundenlohns wird in den einschlägigen Lohn-Tarifverträgen festgelegt. Die Zuordnung zu einer Lohngruppe erfolgt nach den tariflichen Eingruppierungsregelungen des BRTV.
Arbeitgeber im tarifgebundenen Bereich sind verpflichtet, die jeweils geltenden tariflichen Entgeltregelungen zu beachten.
Einordnung in die Lohnstruktur
Der Tarifstundenlohn bildet die Grundlage für die Berechnung des Bruttoentgelts auf Stundenbasis. Zuschläge, Mehrarbeit oder weitere Entgeltbestandteile können darauf aufbauen.
Er ist vom Mindestlohn zu unterscheiden. Während der Mindestlohn eine gesetzliche Untergrenze darstellt, ergibt sich der Tarifstundenlohn aus dem einschlägigen Tarifvertrag.
Bedeutung für die Baulohnabrechnung
In der Baulohnabrechnung dient der Tarifstundenlohn als zentrale Berechnungsgrundlage für das Arbeitsentgelt. Die korrekte Zuordnung zur jeweiligen Lohngruppe ist dabei entscheidend.
Fehlerhafte Einordnungen können zu Abweichungen bei Entgelt, Zuschlägen und weiteren abrechnungsrelevanten Bestandteilen führen.
Abgrenzung zu anderen Entgeltbegriffen
- Mindestlohn: Gesetzlich festgelegte Untergrenze.
- Effektivlohn: Tatsächlich gezahlter Stundenlohn.
- Gesamtbrutto: Summe aller Entgeltbestandteile im Abrechnungszeitraum.
FAQ
Was bedeutet Tarifstundenlohn?
Der im Tarifvertrag festgelegte Stundenlohn für eine bestimmte Lohngruppe.
Ist der Tarifstundenlohn höher als der Mindestlohn?
Das hängt vom jeweils geltenden Tarifvertrag und der gesetzlichen Regelung ab.
Warum ist der TL für die Baulohnabrechnung wichtig?
Er bildet die Grundlage für die Berechnung des Stundenentgelts und weiterer Zuschläge.
Fazit
Der Tarifstundenlohn (TL) ist ein zentraler Bestandteil der Entgeltstruktur im Baugewerbe. Er ergibt sich aus tariflichen Regelungen und ist eine wesentliche Grundlage der Baulohnabrechnung.