Im Unterschied zur allgemeinen Lohnabrechnung gelten zusätzliche tarifvertragliche Regelungen sowie besondere Umlage- und Meldeverfahren.
Tarifliche Grundlagen
Maßgeblich sind insbesondere der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) sowie der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV).
Diese regeln unter anderem:
- Tarifstundenlohn
- Zuschläge und Erschwerniszulagen
- Auslöse
- Urlaubsansprüche und Urlaubsverfahren
SOKA-BAU und Sozialkassenverfahren
Ein zentrales Element der Baulohnabrechnung ist das Verfahren der SOKA-BAU. Dieses umfasst insbesondere:
Die korrekte Ermittlung des meldepflichtigen Entgelts sowie die Erstellung von Beitragsmeldungen sind integrale Bestandteile der Abrechnung.
Winterregelungen
Im Baugewerbe gelten besondere Winterregelungen. Dazu gehören unter anderem die Winterbauumlage sowie das Saison-Kurzarbeitergeld.
Diese Mechanismen beeinflussen sowohl die Abrechnungsstruktur als auch das Meldeverfahren.
Struktur einer Baulohnabrechnung
- Erfassung der tariflichen Stunden- und Entgeltbestandteile
- Berechnung des SV‑Brutto
- Ermittlung von Umlagen und Sozialversicherungsbeiträgen
- Erstellung von Beitragsnachweisen im Baugewerbe
- Dokumentation und Archivierung
Abgrenzung zur allgemeinen Entgeltabrechnung
Während die allgemeine Entgeltabrechnung primär steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben berücksichtigt, kommen im Bau zusätzliche tarifliche Verpflichtungen sowie branchenspezifische Meldeverfahren hinzu.
Fazit
Die Baulohnabrechnung ist eine spezialisierte Form der Entgeltabrechnung mit tariflichen, sozialkassenbezogenen und saisonalen Besonderheiten. Neben den allgemeinen Vorschriften sind insbesondere die Regelungen aus BRTV, VTV sowie das Verfahren der SOKA-BAU zu berücksichtigen.
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