Hazard pay (construction)

One Hardship allowance bezeichnet im Baugewerbe eine zusätzliche Vergütung für bestimmte Arbeiten unter besonderen erschwerenden Bedingungen. Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) verwendet hierfür den Begriff Erschwerniszuschlag.

Was ist ein Erschwerniszuschlag im Bau?

Ein Erschwerniszuschlag wird für bestimmte Arbeiten gezahlt, wenn die im Tarifvertrag festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.

The BRTV regelt in § 6 konkrete Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen, für die ein Anspruch auf einen Erschwerniszuschlag bestehen kann.

Damit führt nicht jede körperlich belastende oder unangenehme Tätigkeit automatisch zu einem Erschwerniszuschlag. Entscheidend sind die jeweils einschlägigen tariflichen Voraussetzungen.

Welche Erschwernisse berücksichtigt der BRTV?

Der BRTV nennt verschiedene Gruppen von Arbeiten, für die Erschwerniszuschläge vorgesehen sein können. Dazu gehören insbesondere:

  • Arbeiten mit bestimmter persönlicher Schutzausrüstung
  • besondere Schmutzarbeiten
  • Wasserarbeiten
  • Arbeiten in großer Höhe
  • Arbeiten bei besonderer Hitze
  • Erschütterungsarbeiten
  • bestimmte Schacht-, Tunnel- und Kanalarbeiten
  • Druckluft- und Taucherarbeiten

Die genaue Anspruchsvoraussetzung und Höhe des Zuschlags richtet sich nach der jeweiligen tariflichen Regelung.

Erschwerniszuschlag und andere Zuschläge – was ist der Unterschied?

Erschwerniszuschläge knüpfen an bestimmte erschwerende Tätigkeiten oder Arbeitsbedingungen an.

Davon zu unterscheiden sind beispielsweise Überstunden-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, die an die Lage oder Dauer der Arbeitszeit anknüpfen und im BRTV gesondert geregelt werden.

Zusammenhang mit der Baulohnabrechnung

Erschwerniszuschläge können als zusätzliche Entgeltbestandteile bei der Abrechnung von Beschäftigten im Baugewerbe relevant sein.

Weitere Zusammenhänge zwischen tariflichen Regelungen und der Abrechnung im Bau behandelt der Finanzratgeber zur Payroll accounting.

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