Income Tax Certificate

The Income Tax Certificate fasst die nach Abschluss des Lohnkontos zu übermittelnden lohnsteuerlichen Daten eines Arbeitnehmers für den jeweiligen Bescheinigungszeitraum zusammen. Der Arbeitgeber übermittelt die Daten grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung und stellt dem Arbeitnehmer die elektronische Lohnsteuerbescheinigung als Ausdruck oder elektronisch bereit.

What is a wage tax certificate?

Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres wird das Wage account des Arbeitnehmers abgeschlossen. Auf Grundlage der dort geführten Aufzeichnungen erstellt der Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerbescheinigung.

Sie enthält die gesetzlich vorgesehenen Angaben zum Beschäftigungs- und Bescheinigungszeitraum sowie zu Arbeitslohn, einbehaltenen Steuern und weiteren lohnsteuerlich relevanten Werten.

Welche Angaben enthält eine Lohnsteuerbescheinigung?

Die zu übermittelnden Angaben sind gesetzlich und durch den amtlich vorgeschriebenen Datensatz festgelegt. Dazu gehören je nach Sachverhalt insbesondere:

  • Angaben zum Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • der Bescheinigungszeitraum
  • Lohnsteuerabzugsmerkmale
  • Gross wage
  • einbehaltene Income tax
  • Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer
  • bestimmte steuerfreie oder besonders zu bescheinigende Arbeitslohnbestandteile
  • bestimmte Beiträge und Zuschüsse zur Sozialversicherung und Altersvorsorge

Welche einzelnen Felder tatsächlich ausgefüllt beziehungsweise übermittelt werden, hängt vom jeweiligen Beschäftigungs- und Abrechnungssachverhalt ab.

Welche Rolle spielen die ELStAM?

Zu den elektronisch zu übermittelnden Daten gehören auch die für den Lohnsteuerabzug maßgeblichen Merkmale. Dazu zählen insbesondere die im Beschäftigungsverhältnis verwendeten ELStAM.

Im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung werden nach den amtlichen Vorgaben die für den letzten Lohnzahlungszeitraum maßgeblichen Lohnsteuerabzugsmerkmale ausgewiesen.

Lohnkonto und Lohnsteuerbescheinigung – was ist der Unterschied?

Das Lohnkonto ist die arbeitnehmerbezogene lohnsteuerliche Aufzeichnung, die während des Kalenderjahres beziehungsweise Beschäftigungsverhältnisses geführt wird.

Die Lohnsteuerbescheinigung wird dagegen nach Abschluss des Lohnkontos aus den gesetzlich vorgesehenen Aufzeichnungen abgeleitet und an die Finanzverwaltung übermittelt.

Kurz gesagt: Das Lohnkonto enthält die laufenden lohnsteuerlichen Aufzeichnungen – die Lohnsteuerbescheinigung übermittelt daraus die vorgeschriebenen Daten für den Bescheinigungszeitraum.

Bis wann muss die Lohnsteuerbescheinigung übermittelt werden?

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Dem Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster innerhalb angemessener Frist als Ausdruck aushändigen oder elektronisch bereitstellen.

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