The Wage account ist eine gesetzlich vorgeschriebene lohnsteuerliche Aufzeichnung des Arbeitgebers. Nach § 41 EStG ist für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen, in dem bestimmte Merkmale und Werte des Lohnsteuerabzugs festgehalten werden.

Was ist ein Lohnkonto?

Das Lohnkonto dokumentiert arbeitnehmerbezogen die für den Lohnsteuerabzug vorgeschriebenen Angaben eines Kalenderjahres.

Dazu gehören sowohl bestimmte persönliche und steuerliche Merkmale als auch Angaben zu den einzelnen Lohnzahlungen. Das Lohnkonto wird während des Beschäftigungsverhältnisses fortgeführt und am Ende des Kalenderjahres beziehungsweise bei Beendigung des Dienstverhältnisses abgeschlossen.

Welche Angaben enthält ein Lohnkonto?

Welche Angaben im Lohnkonto aufzuzeichnen sind, ergibt sich insbesondere aus § 41 EStG und § 4 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV). Dazu gehören je nach Sachverhalt unter anderem:

  • persönliche Angaben zum Arbeitnehmer
  • die für den Lohnsteuerabzug maßgeblichen Merkmale
  • die abgerufenen ELStAM
  • Tag der Lohnzahlung und Lohnzahlungszeitraum
  • Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns
  • bestimmte steuerfreie oder pauschal besteuerte Bezüge
  • die einbehaltene beziehungsweise übernommene Lohnsteuer
  • weitere gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungen und Angaben

Welche Einzelangaben tatsächlich erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Beschäftigungs- und Abrechnungssachverhalt ab.

Lohnkonto und Lohnabrechnung – was ist der Unterschied?

The Payroll stellt das Abrechnungsergebnis für einen bestimmten Beschäftigten und Abrechnungszeitraum dar.

Das Lohnkonto ist dagegen die kalenderjährliche, arbeitnehmerbezogene Aufzeichnung der gesetzlich vorgeschriebenen lohnsteuerlichen Angaben.

Kurz gesagt: Die Lohnabrechnung betrifft einen Abrechnungszeitraum – das Lohnkonto führt die vorgeschriebenen lohnsteuerlichen Aufzeichnungen eines Arbeitnehmers über das Kalenderjahr hinweg zusammen.

Lohnkonto und Lohnjournal – was ist der Unterschied?

Das Lohnkonto ist arbeitnehmerbezogen und gesetzlich vorgeschrieben. Ein Payroll journal ist dagegen eine zusammenfassende Auswertung von Abrechnungswerten mehrerer beziehungsweise aller Beschäftigten für einen bestimmten Zeitraum.

Das Lohnjournal ist somit nicht mit dem gesetzlich geregelten Lohnkonto gleichzusetzen.

Zusammenhang mit der Lohnsteuerbescheinigung

Am Ende des Kalenderjahres oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses wird das Lohnkonto abgeschlossen. Auf Grundlage der darin enthaltenen Aufzeichnungen übermittelt der Arbeitgeber die gesetzlich vorgesehenen Daten für die elektronische Income Tax Certificate.

Wie lange muss ein Lohnkonto aufbewahrt werden?

Nach § 41 EStG sind Lohnkonten bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres aufzubewahren, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt.

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