Social security contributions sind Beiträge zur Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherung. Bei versicherungspflichtig Beschäftigten umfasst der Gesamtsozialversicherungsbeitrag insbesondere Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung.
What are social security contributions?
Sozialversicherungsbeiträge dienen der Finanzierung verschiedener Zweige der Social security.
Bei Beschäftigten hängt die Beitragspflicht unter anderem davon ab, in welchen Versicherungszweigen Versicherungspflicht besteht und welches Arbeitsentgelt sozialversicherungsrechtlich beitragspflichtig ist.
Welche Beiträge gehören zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag?
Der gesetzliche Gesamtsozialversicherungsbeitrag umfasst bei versicherungspflichtig Beschäftigten grundsätzlich Beiträge zu folgenden Bereichen:
- gesetzliche Krankenversicherung
- Social care insurance
- Statutory pension insurance
- Arbeitsförderung beziehungsweise Arbeitslosenversicherung
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gehören dagegen nicht zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Sie werden für Beschäftigte grundsätzlich vom Unternehmer beziehungsweise Arbeitgeber getragen und nach eigenen gesetzlichen Regelungen erhoben.
Wer trägt die Sozialversicherungsbeiträge?
Bei gewöhnlichen versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen werden die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.
Die genaue Verteilung richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Versicherungszweig und dem Beschäftigungssachverhalt. Deshalb sind Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil nicht in allen Fällen identisch.
Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlt der Arbeitgeber an die zuständige Einzugsstelle. Darin ist auch der vom Beschäftigten zu tragende Beitragsanteil enthalten.
Wie werden Sozialversicherungsbeiträge bemessen?
Bei Beschäftigten ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt eine wesentliche Grundlage der Beitragsberechnung. In der Payroll wird das sozialversicherungsrechtlich maßgebliche Entgelt häufig als gross social security salary dargestellt.
Nicht jeder Entgeltbestandteil muss dabei in gleicher Weise beitragspflichtig sein. Welche Einnahmen berücksichtigt werden, richtet sich nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.
Beitragspflichtige Einnahmen werden außerdem nur bis zur jeweils maßgeblichen Contribution assessment limit (BBG) berücksichtigt.
Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen – was ist der Unterschied?
Neben den eigentlichen Sozialversicherungsbeiträgen können Arbeitgeber weitere gesetzliche Umlagen zahlen.
Solche Umlagen sind von den Beiträgen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags zu unterscheiden. Sie beruhen auf eigenen gesetzlichen Regelungen und dienen anderen Finanzierungszwecken.
Kurz gesagt: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge bilden grundsätzlich den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Unfallversicherungsbeiträge und weitere Arbeitgeberumlagen werden davon getrennt behandelt.