The U2 Levy ist ein gesetzliches Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber. Sie dient der Erstattung bestimmter Arbeitgeberaufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz, insbesondere des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld und des Arbeitsentgelts bei Beschäftigungsverboten. Rechtsgrundlage ist das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG).
Was ist die Umlage U2?
Über das U2-Verfahren werden Arbeitgeber finanziell von bestimmten Aufwendungen entlastet, die aufgrund gesetzlicher Mutterschutzregelungen entstehen.
Die dafür erforderlichen Mittel werden durch eine gesonderte Umlage der am Ausgleich beteiligten Arbeitgeber aufgebracht.
Welche Aufwendungen werden über U2 erstattet?
Zum U2-Ausgleich gehören insbesondere:
- der vom Arbeitgeber gezahlte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- der bei Beschäftigungsverboten gezahlte Mutterschutzlohn
- bestimmte auf den Mutterschutzlohn entfallende Arbeitgeberbeiträge
Das Aufwendungsausgleichsgesetz sieht für diese Arbeitgeberaufwendungen grundsätzlich eine Erstattung in vollem Umfang vor.
Wer nimmt am U2-Verfahren teil?
Anders als beim U1-Verfahren ist die Teilnahme an U2 grundsätzlich nicht auf Arbeitgeber mit einer bestimmten maximalen Beschäftigtenzahl begrenzt.
Damit können auch größere Arbeitgeber dem U2-Verfahren unterliegen. Gesetzlich geregelte Ausnahmefälle bleiben davon unberührt.
Wie wird die Umlage U2 finanziert?
Die Mittel für das U2-Verfahren werden durch Umlagebeiträge der beteiligten Arbeitgeber finanziert.
Die Umlage wird als Prozentsatz einer gesetzlich bestimmten Entgeltgrundlage erhoben. Die Höhe des Umlagesatzes wird von der jeweiligen Krankenkasse nach ihren Satzungsregelungen festgelegt und kann deshalb unterschiedlich sein.
Welche Rolle spielt die Krankenkasse?
Die Krankenkassen führen das U2-Ausgleichsverfahren durch. Der Arbeitgeber entrichtet die Umlage und kann bei Vorliegen eines erstattungsfähigen Sachverhalts einen Erstattungsantrag stellen.
Die Erstattung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Krankenkasse.
U1, U2 und U3 – was ist der Unterschied?
The Umlage U1 betrifft den Ausgleich bestimmter Arbeitgeberaufwendungen bei krankheitsbedingter Entgeltfortzahlung und gilt nur für Arbeitgeber, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Umlage U2 betrifft dagegen bestimmte Arbeitgeberaufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz. Die Insolvency benefit surcharge (U3) dient wiederum der Finanzierung des Insolvenzgeldes.
Kurz gesagt: U1 betrifft Krankheit, U2 bestimmte Mutterschutzaufwendungen und U3 die Finanzierung des Insolvenzgeldes.