Für die Baulohnabrechnung 2026 sind Tariflohn, Bauzuschlag und Tarifvertrag zentral.

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Tarife im Baugewerbe legen fest, welche Lohnwerte im Bauhauptgewerbe angesetzt werden. Für die Lohnabrechnung im Bau sind Tariflohn, Eingruppierung, Bauzuschlag, GTL und der Tarifstand 2026 besonders wichtig.

Der Tarifvertrag im Bau gibt den Rahmen vor. In der Lohnabrechnung im Bau muss der Wert zu Tätigkeit, Personengruppe, Zeitraum und Abrechnungsfall passen.

So entsteht eine belastbare Grundlage für den Baulohn. Werte werden geprüft, richtig zugeordnet und klar von anderen Zuschlägen, Sozialkassen und Winterthemen getrennt.

Was der Tarifvertrag im Bau 2026 für die Lohnabrechnung im Bau bedeutet

Tarife im Baugewerbe bilden im Abrechnungskontext die Grundlage für Lohntabelle, Regelungsrahmen und Zuordnung. Entscheidend ist, welche Regelung für welchen Betrieb, welche Tätigkeit und welche Personengruppe gilt. Der Tarifvertrag im Bau setzt dafür den Rahmen. Die konkrete Payroll accounting leitet daraus den passenden Stundenwert, die richtige Eingruppierung und den maßgeblichen Zeitraum ab.

The BRTV regelt wesentliche arbeits- und entgeltbezogene Grundlagen im Bauhauptgewerbe. Der Construction Wages Agreement konkretisiert die Entgeltwerte für gewerbliche Beschäftigte. Für Angestellte, Poliere und Auszubildende gelten eigene Tabellen und Bezeichnungen.

ClassificationTarifwerte werden erst abrechnungsfähig, wenn sie zum Geltungsbereich, zur Tätigkeit, zur Personengruppe und zum richtigen Tarifstand passen. Basislohn, Bauzuschlag und weitere Entgeltbestandteile müssen getrennt bleiben.

Für Baustellenstunden, stationäre Tätigkeiten, Gehaltsgruppen und Ausbildungsvergütungen gelten unterschiedliche Tabellenlogiken. Diese Einordnung entscheidet, welcher Wert im jeweiligen Abrechnungsmonat verwendet wird.

Tariflohn, Bauzuschlag und Gesamtstundenlohn im Bau sauber unterscheiden

Der Tariflohn wird in der Baupraxis häufig als Stundenwert der jeweiligen Eingruppierung verstanden. Fachlich müssen jedoch drei Ebenen getrennt bleiben: der Hourly rate als Basis, der Bauzuschlag als eigener tariflicher Bestandteil und der daraus gebildete Gesamttarifstundenlohn.

TLBasiswert der jeweiligen Gruppe. Er ist Ausgangspunkt für die weitere Berechnung.

BZ5,9 % des TL. Dieser Zuschlag gehört zur tariflichen Stundenlohnlogik.

GTLSumme aus TL und BZ. Der Gesamtwert darf nicht unbesehen jede interne Lohnart ersetzen.

Der wichtigste Praxisfehler entsteht, wenn GTL-Werte in der Abrechnung dort eingesetzt werden, wo intern der Basiswert oder der BZ separat benötigt wird. Ebenso darf der Bauzuschlag nicht mit Zuschlägen für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Erschwernisse vermischt werden.

Bauhauptgewerbe ab April 2026: Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen

Der aktuelle Tarifabschluss wirkt in mehreren Stufen. Ab April 2026 sind die tariflich vereinbarten Werte im Bauhauptgewerbe bundesweit einheitlich. Ob sie im konkreten Arbeitsverhältnis anzuwenden sind, hängt insbesondere von Tarifbindung, wirksamer Bezugnahme oder einer anderen verbindlichen Grundlage ab. Damit ist auch die Angleichung zwischen Ost und West bei Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen zu berücksichtigen.

Die folgende Tabelle zeigt die tariflich vereinbarten Stundenlöhne für gewerbliche Beschäftigte im Bauhauptgewerbe. Sie trennt TL, BZ und GTL, damit die Werte nicht als austauschbare Stundensätze gelesen werden.

LG TL in € BZ in € GTL in € Abrechnungsrelevanz
6 28,06 1,66 29,72 höchster ausgewiesener Wert der gewerblichen Übersicht
5 25,77 1,52 27,29 eigene Prüfung von Lohnart und Gruppe erforderlich
4 (Ecklohn) 24,60 1,45 26,05 wichtiger Orientierungswert für die Tarifentwicklung
3 22,64 1,33 23,97 Prüfwert bei qualifizierten Tätigkeiten
2a 22,10 1,30 23,40 Sonderlogik innerhalb der unteren Gruppen beachten
2b 20,02 1,18 21,20 nicht mit der regulären Gruppe 2 gleichsetzen
2 17,69 1,04 18,73 Zuordnung nach Tätigkeit und Tariflogik prüfen
1 14,98 0,88 15,86 unterster ausgewiesener Stundenwert
4 Fliesen-, Platten-, Mosaikleger 25,34 1,50 26,84 Sonderwert innerhalb des Ecklohnbereichs
4 Baumaschinenführer 24,98 1,47 26,45 Sonderwert innerhalb des Ecklohnbereichs

TL, BZ und GTL erfüllen unterschiedliche Funktionen.Der Basiswert, der Zuschlagsanteil und der Gesamtwert haben unterschiedliche Funktionen. Welche Lohnart verwendet wird, hängt davon ab, was im konkreten Abrechnungsfall abgebildet werden soll.

Für Angestellte und Poliere stehen nicht diese Stundenwerte im Vordergrund, sondern Gehaltsgruppen. Für Auszubildende gelten wiederum Ausbildungsvergütungen nach Ausbildungsjahr. Deshalb sollten Auswertungen zu Löhnen und Gehältern immer klar benennen, welche Beschäftigtengruppe sie abbilden.

Lohngruppen im Bauhauptgewerbe: Zuordnung nach Tätigkeit und Qualifikation

Die Eingruppierung steuert, welcher tarifliche Stundenwert für gewerbliche Beschäftigte angesetzt wird. Maßgeblich sind Tätigkeit, Qualifikation und die tarifliche Einordnung. Eine rein interne Tätigkeitsbezeichnung reicht dafür nicht aus.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen gemischte Personalkreise. Ein Bauunternehmen kann gleichzeitig gewerbliche Beschäftigte, Angestellte, Poliere und Auszubildende abrechnen. Jede Gruppe folgt einer anderen Tabellenlogik, auch wenn die Daten im Monatslauf zusammengeführt werden.

Test question Warum sie für die Abrechnung zählt Typischer Reibungspunkt
Welche Personengruppe? Stundenlohn, Monatsgehalt und Ausbildungsvergütung folgen unterschiedlichen Tabellen. Gewerbliche Werte und Gehaltsgruppen werden in einer Auswertung vermischt.
Welche Tätigkeit? Die Tätigkeit entscheidet über die passende Einordnung. Ein Tätigkeitswechsel wird erst nachträglich im Baulohn erkannt.
Welche Einsatzart? Baustelle, Bauhof oder Werkstatt können unterschiedliche Prüfungen auslösen. Der BZ wird angesetzt, obwohl ein Sonderfall genauer einzuordnen wäre.
What period? Der gültige Stand muss zum Abrechnungsmonat passen. Werte ab April 2026 landen in Monaten, für die noch ältere Werte maßgeblich waren.

Ob ein Betrieb tarifgebunden ist, ob allgemeinverbindliche Regelungen oder Mindestlohnvorgaben zusätzlich zu beachten sind, lässt sich nicht aus einer einzelnen Tabelle ableiten. Für die Lohnabrechnung im Bau ist deshalb immer die konkrete Abrechnungs- und Betriebssituation mitzudenken.

Tarifwerte im Monatslauf

Tarifstand, Eingruppierung und Bauzuschlag müssen sauber zusammenpassen.

Die BAS übernimmt die laufende Baulohnabrechnung für Bauunternehmen, wenn Tarifwerte, Baustellenstunden und Sonderfälle monatlich korrekt umgesetzt werden müssen.

Bauzuschlag, Zuschläge, Sozialkasse und Winterregelung abgrenzen

Der Bauzuschlag ist Teil der tariflichen Stundenlohnstruktur. Er darf nicht mit Zuschlägen im Bau verwechselt werden, die aus besonderen Arbeitszeiten, Tätigkeiten oder Erschwernissen entstehen können. Beide Themen berühren die Abrechnung, folgen aber nicht derselben Logik.

Auch Sozialkassenverfahren am Bau können den Monatslauf beeinflussen. Sie ersetzen jedoch nicht die Prüfung von Eingruppierung, Tariflohn, BZ und GTL. Die tarifliche Lohntabelle und die Meldelogik sind getrennte Prüfpfade.

Winterregelungen im Bau sind ebenfalls abzugrenzen. Sie betreffen vor allem saisonale Ausfallzeiten, Saison-Kurzarbeitergeld, Wintergeld und Umlagen. Für die Abrechnung bleiben sie eigene Prüffelder, solange es nicht um die konkrete Abbildung witterungsbedingter Stunden geht.

BZTariflicher Anteil in Höhe von 5,9 % des TL.

Weitere ZuschlägeGesonderte Entgeltbestandteile für besondere Zeiten, Tätigkeiten oder Belastungen.

SozialkasseEigene Melde- und Verfahrenslogik neben der Lohntabelle.

WinterregelungSaison- und Witterungslogik, die nicht aus der GTL-Tabelle erklärt werden kann.

Tarifabschluss 2024 und Abrechnungspraxis: was sich aus der Tarifrunde ergibt

Die aktuelle Entwicklung geht auf die Tarifrunde 2024 zurück. Beteiligt waren die IG BAU als Gewerkschaft sowie die Arbeitgeberseite mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes. Der Einigungsvorschlag wurde Ende Mai 2024 erarbeitet und im Juni 2024 angenommen.

Für Bauunternehmen ist weniger die Verhandlungshistorie entscheidend als die praktische Umsetzung: Der dreistufige Abschluss ordnet die Erhöhung der Löhne und Gehälter zeitlich zu. Nach den Stufen 2024 und 2025 ist ab April 2026 vor allem die bundesweite Einheitlichkeit relevant. Die Laufzeit reicht in der Praxis bis März 2027.

In der Lohnabrechnung wird daraus ein konkreter Prüfablauf: Stammdaten aktualisieren, den richtigen Monat wählen, die passende Gruppe hinterlegen, TL und BZ getrennt prüfen und den Gesamtwert nur dort verwenden, wo er fachlich hingehört. Für Unternehmen, die Baulohn intern oder extern bearbeiten, ist genau diese Trennung oft ein wichtiger Entscheidungspunkt.

Bei wachsenden Bauunternehmen steigt mit zusätzlichen Teams und Tätigkeitswechseln die Zahl der tariflich einzuordnenden Fälle. Wie sich das auf den Monatslauf auswirkt, zeigt der Artikel Baulohn bei Wachstum.

Die BAS setzt hier bei der laufenden Baulohnabrechnung mit Tarifbezug an. Bauunternehmen liefern Personalangaben, Stunden und Baustellendaten. Die BAS übernimmt daraus die monatliche Baulohnabrechnung.

Laufende Baulohnabrechnung

Neue Tarife im Bau müssen korrekt im Baulohn ankommen.

Bauunternehmen liefern die erforderlichen Personalangaben, Stunden und Baustellendaten. Die BAS übernimmt daraus die laufende Baulohnabrechnung mit Tarifbezug.

Häufige Fragen zu Tarifen im Baugewerbe

Was bedeuten Tarife im Baugewerbe für die Baulohnabrechnung?

Sie beschreiben tarifliche Regeln und Werte, die im Bauhauptgewerbe für die Abrechnung relevant sein können. Dazu gehören BRTV, TV-Lohn Bau, Eingruppierung, Tariflohn, Bauzuschlag, GTL und getrennte Tabellen für bestimmte Personengruppen.
Der Tariflohn ist der Basiswert der jeweiligen Gruppe. Der Bauzuschlag beträgt 5,9 % dieses Basiswerts. Der Gesamtstundenlohn fasst beide Bestandteile zusammen.
Ab 1. April 2026 gelten für gewerbliche Beschäftigte im Bauhauptgewerbe bundesweit einheitliche Werte. Die GTL-Spanne reicht in der Tabelle von 15,86 € in Gruppe 1 bis 29,72 € in Gruppe 6.
Sie steuern den zutreffenden Stundenwert. Die Zuordnung muss zur Tätigkeit, Qualifikation und tariflichen Einordnung passen. Eine falsche Eingruppierung führt zu falschen Basiswerten in der Abrechnung.
Fazit: Der Tarifvertrag braucht Abrechnungskontext

Belastbare Tabellen schaffen die Grundlage für die Abrechnung. Der richtige Wert ergibt sich aus Zeitraum, Personengruppe, Tätigkeit, Einsatzart und sauberer Trennung von TL, BZ und GTL. Für Bauunternehmen heißt das: Tariflohn und Bauzuschlag gehören in den richtigen Abrechnungsmonat, in die passende Personengruppe und in die zutreffende Lohnart. So bleiben Tarifwerte, Sozialkasse, Winterregelung und weitere Zuschläge fachlich getrennt.

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