Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil bezeichnen die gesetzlich geregelte Aufteilung der Sozialversicherungsbeiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Im Regelfall erfolgt die Finanzierung in mehreren Zweigen der Sozialversicherung paritätisch, also zu gleichen Teilen.
Definitionen
Arbeitgeberanteil
Der Arbeitgeberanteil ist der Teil der Sozialversicherungsbeiträge, den der Arbeitgeber zusätzlich zum vereinbarten Arbeitsentgelt trägt. Er wird nicht vom Bruttolohn abgezogen, sondern vom Arbeitgeber zusätzlich aufgewendet.
Arbeitnehmeranteil
Der Arbeitnehmeranteil ist der Teil der Beiträge, der vom Bruttoarbeitsentgelt einbehalten wird. Er mindert somit den Nettolohn.
Paritätische Finanzierung
Paritätische Finanzierung bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge grundsätzlich zu gleichen Teilen tragen. Dies gilt insbesondere für:
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung (mit Sonderregelungen)
Ausnahmen
- Unfallversicherung: Wird ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert.
- Pflegeversicherung: Ein möglicher Beitragszuschlag für Kinderlose ist allein vom Arbeitnehmer zu tragen.
Bedeutung in der Lohnabrechnung
Im Lohnlauf werden die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis des SV‑Brutto berechnet.
- Der Arbeitnehmeranteil wird vom Bruttoentgelt einbehalten.
- Der Arbeitgeberanteil wird zusätzlich vom Arbeitgeber getragen.
- Die Gesamtbeiträge werden an die zuständige Einzugsstelle abgeführt.
Die saubere Trennung beider Anteile ist für Transparenz und korrekte Beitragsnachweise entscheidend.
FAQ
Was ist der Arbeitgeberanteil?
Der Teil der Sozialversicherungsbeiträge, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitsentgelt trägt.
Was ist der Arbeitnehmeranteil?
Der Teil der Beiträge, der vom Bruttoentgelt einbehalten wird.
Was bedeutet paritätische Finanzierung?
Dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge grundsätzlich zu gleichen Teilen tragen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Die Unfallversicherung wird vollständig vom Arbeitgeber getragen. In der Pflegeversicherung kann ein Zuschlag allein vom Arbeitnehmer zu zahlen sein.
Fazit
Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil sind zentrale Bestandteile der Sozialversicherungsfinanzierung. Für Unternehmen ist die korrekte Berechnung, Aufteilung und Abführung beider Anteile essenziell für eine rechtssichere Entgeltabrechnung.
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