Arbeitnehmer online bezeichnet digitale Portale oder Apps, über die Beschäftigte ihre Lohndokumente online abrufen können. Ein bekanntes Beispiel ist DATEV Arbeitnehmer online. Auch Systeme wie ADDISON OneClick mit Mitarbeiter-App oder eine digitale Personalakte erfüllen diese Funktion.
Grundlagen
In modernen digitalen Lohnprozessen werden Abrechnungsdokumente nicht mehr ausschließlich in Papierform verteilt. Stattdessen werden sie nach dem Abrechnungslauf digital bereitgestellt.
Beschäftigte können ihre Dokumente über ein persönliches Portal oder eine App abrufen. Typische Beispiele sind DATEV Arbeitnehmer online oder Mitarbeiterportale innerhalb von Payroll-Systemen.
Einordnung in der Lohnbuchhaltung
Arbeitnehmerportale sind ein Bestandteil digitaler Lohnbuchhaltung. Sie dienen nicht der Berechnung der Abrechnung, sondern der digitalen Bereitstellung der Ergebnisse.
Da dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, spielen Themen wie Datenschutz in der Lohnbuchhaltung, GoBD sowie eine strukturierte Verfahrensdokumentation eine Rolle.
Typische Systeme
- DATEV Arbeitnehmer online – Portal zur digitalen Bereitstellung von Lohndokumenten
- ADDISON OneClick Mitarbeiter-App – App für Arbeitnehmer zum Zugriff auf Lohndokumente
- Digitale Personalakte – strukturierte Ablage von Personal- und Lohndokumenten
Diese Systeme ermöglichen Beschäftigten einen sicheren Zugriff auf ihre persönlichen Lohndokumente.
Welche Dokumente werden bereitgestellt?
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Lohnsteuerbescheinigungen
- Sozialversicherungsnachweise
- weitere Lohndokumente
Typischer Ablauf
- Lohnabrechnung wird durchgeführt
- Dokumente werden digital erzeugt
- Dokumente werden im Arbeitnehmerportal bereitgestellt
- Beschäftigte greifen über Portal oder App darauf zu
Praxisbezug
In digitalen Buchhaltungsservices wird ein Arbeitnehmerportal häufig als letzter Schritt des Abrechnungsprozesses genutzt. Nach der Abrechnung werden Lohndokumente automatisch bereitgestellt und stehen den Beschäftigten digital zur Verfügung.
Typische Fehlerquellen
- Fehlerhafte Zuordnung von Arbeitnehmerkonten
- Unvollständige Dokumentenbereitstellung
- Unklare Zugriffsrechte auf personenbezogene Dokumente
FAQ
Ist Arbeitnehmer online eine Lohnabrechnung?
Nein. Arbeitnehmerportale stellen lediglich die Abrechnungsergebnisse bereit. Die eigentliche Abrechnung erfolgt innerhalb der Lohnbuchhaltung.
Welche Systeme werden häufig verwendet?
Bekannte Systeme sind DATEV Arbeitnehmer online sowie Lösungen innerhalb von Payroll-Systemen wie ADDISON mit Mitarbeiter-App und digitaler Personalakte.
Fazit
Arbeitnehmer online beschreibt digitale Portale oder Apps zur Bereitstellung von Lohndokumenten. Beispiele sind DATEV Arbeitnehmer online oder Mitarbeiterportale innerhalb von Payroll-Systemen wie ADDISON.
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