Kontierung bezeichnet die sachgerechte Zuordnung eines Geschäftsvorfalls zu den passenden Konten innerhalb der Finanzbuchhaltung. Sie ist Grundlage für die korrekte Erstellung eines Buchungssatzes.

Grundlagen

Jeder Geschäftsvorfall wird durch einen Beleg dokumentiert. Bei der Kontierung wird festgelegt, auf welchen Konten dieser Vorgang zu erfassen ist.

Die Auswahl der Konten richtet sich nach dem Kontenrahmen sowie nach Art und wirtschaftlicher Bedeutung des Geschäftsvorfalls.

Rechtlicher Rahmen

Die Buchführung unterliegt handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Eine ordnungsgemäße Kontierung ist Voraussetzung für eine nachvollziehbare und prüfungssichere Dokumentation.

Hinweis: Eine konsistente Kontierungslogik erleichtert Abstimmungen und unterstützt die Einhaltung der GoBD.

Systematische Einordnung

Kontierung ist ein Arbeitsschritt innerhalb verschiedener Teilbereiche der Buchführung, darunter:

Sie stellt die Verbindung zwischen Beleg und Buchung her.

Voraussetzungen

  • Strukturierter Kontenrahmen
  • Klare Prozessdefinition
  • Kenntnis der Geschäftsvorfälle
  • Nachvollziehbare Dokumentation

Typischer Ablauf

  1. Belegprüfung
  2. Festlegung der betroffenen Konten
  3. Erstellung des Buchungssatzes
  4. Verbuchung im System

Praxisbezug

Eine sachgerechte Kontierung sorgt für aussagekräftige Auswertungen und bildet die Grundlage für Abschlussarbeiten. Fehlerhafte Kontierungen können zu falschen Ergebnissen in der Finanzberichterstattung führen.

Typische Fehlerquellen

  • Falsche Kontenauswahl
  • Uneinheitliche Kontierungslogik
  • Unzureichende Dokumentation
  • Nicht abgestimmte Kontenstrukturen

FAQ

Was ist Kontierung?

Die sachgerechte Zuordnung eines Geschäftsvorfalls zu den passenden Konten.

Warum ist sie wichtig?

Sie gewährleistet eine korrekte und nachvollziehbare Buchführung.

Ist sie gesetzlich vorgeschrieben?

Die ordnungsgemäße Buchführung ist gesetzlich vorgeschrieben; die Kontierung ist ein zentraler Bestandteil davon.

Fazit

Kontierung ist ein grundlegender Arbeitsschritt innerhalb der Finanzbuchhaltung und stellt sicher, dass Geschäftsvorfälle korrekt und nachvollziehbar erfasst werden.

Autor die BAS* Redaktion Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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