Kurzdefinition
Die Krankenversicherung ist ein Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Sie sichert Versicherte im Krankheitsfall ab und gewährleistet medizinische Versorgung.
Im Beschäftigungsverhältnis erfolgt die Absicherung in der Regel über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), sofern keine private Krankenversicherung besteht.
Finanzierung
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden grundsätzlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen (paritätische Finanzierung).
Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erheben die Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der ebenfalls grundsätzlich paritätisch getragen wird.
Bedeutung in der Lohnabrechnung
In der Lohnabrechnung werden die Beiträge zur Krankenversicherung auf Basis des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts berechnet. Grundlage ist das SV‑Brutto.
- Ermittlung des Arbeitnehmeranteils
- Ermittlung des Arbeitgeberanteils
- Abführung an die zuständige Krankenkasse
Die Krankenversicherung ist integraler Bestandteil des Sozialversicherungsnachweises und der Beitragsmeldungen.
Abgrenzung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist von der privaten Krankenversicherung (PKV) zu unterscheiden. In der Lohnabrechnung ist bei privat versicherten Arbeitnehmern regelmäßig kein laufender Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag zur GKV zu berechnen.
FAQ
Was ist die gesetzliche Krankenversicherung?
Ein Zweig der Sozialversicherung, der Versicherte im Krankheitsfall absichert.
Wer finanziert die Krankenversicherung?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge grundsätzlich gemeinsam.
Was ist der Zusatzbeitrag?
Ein kassenindividueller Beitragssatzanteil in der gesetzlichen Krankenversicherung, der grundsätzlich paritätisch finanziert wird.
Welche Rolle spielt die Krankenversicherung im Lohnlauf?
Die Beiträge werden auf Basis des SV‑Brutto berechnet und zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen abgeführt.
Fazit
Die Krankenversicherung ist ein zentraler Bestandteil der Sozialversicherung. Für Unternehmen ist die korrekte Berechnung und Abführung der Beiträge im Lohnlauf essenziell für eine rechtssichere Entgeltabrechnung.
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