The gesetzliche Krankenversicherung (GKV) is a branch of Social security. Sie sichert Versicherte insbesondere gegen die finanziellen Folgen von Krankheit ab und übernimmt nach den gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen der medizinischen Versorgung.
What is statutory health insurance?
Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zum deutschen Sozialversicherungssystem. Beschäftigte sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen in der GKV versicherungspflichtig oder können ihr freiwillig angehören.
Von der gesetzlichen Krankenversicherung ist die private Krankenversicherung (PKV) zu unterscheiden. Welche Form der Krankenversicherung im Einzelfall besteht, richtet sich nach den jeweiligen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
Wie werden die Beiträge zur Krankenversicherung finanziert?
Bei gesetzlich versicherungspflichtig Beschäftigten werden die Beiträge zur Krankenversicherung grundsätzlich von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen.
Neben dem allgemeinen beziehungsweise ermäßigten Beitragssatz erhebt die jeweilige Krankenkasse einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Auch dieser wird bei Beschäftigten grundsätzlich jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Wie werden die Krankenversicherungsbeiträge bemessen?
Für Beschäftigte werden die Beiträge grundsätzlich aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Dabei werden die beitragspflichtigen Einnahmen nur bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
In der Lohnabrechnung steht die Beitragsberechnung deshalb in engem Zusammenhang mit dem gross social security salary and the Contribution assessment limit (BBG).
Gesetzliche und private Krankenversicherung – was ist der Unterschied?
Die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung beruhen auf unterschiedlichen Versicherungssystemen.
Bei privat krankenversicherten Beschäftigten werden grundsätzlich keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Beschäftigungsverhältnis erhoben. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann jedoch ein Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung bestehen.
Zusammenhang mit der Lohnabrechnung
Bei gesetzlich versicherten Beschäftigten werden die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung im Rahmen der Lohnabrechnung berücksichtigt. Die Beitragspflicht und Beitragshöhe richten sich dabei nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben.