Liquiditätsplanung bezeichnet die systematische Planung und Überwachung der Ein- und Auszahlungen eines Unternehmens, um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen.

Grundlagen

Im Mittelpunkt stehen erwartete Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Ziel ist es, finanzielle Engpässe frühzeitig zu erkennen.

Grundlage bilden unter anderem Daten aus der Finanzbuchhaltung, dem Zahlungsverkehr sowie offenen Posten der Debitorenbuchhaltung und Kreditorenbuchhaltung.

Rechtlicher Rahmen

Die Liquiditätsplanung ist kein eigenständiger gesetzlicher Abschlussbestandteil, gehört jedoch zu den wesentlichen betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumenten eines Unternehmens.

Systematische Einordnung

Die Liquiditätsplanung steht im Zusammenhang mit:

Während der Jahresabschluss vergangenheitsbezogene Zahlen darstellt, ist die Liquiditätsplanung zukunftsorientiert.

Typische Bestandteile

  • Erwartete Zahlungseingänge
  • Erwartete Zahlungsausgänge
  • Planungszeitraum
  • Liquiditätsreserve

Typischer Ablauf

  1. Erfassung erwarteter Ein- und Auszahlungen
  2. Erstellung eines Liquiditätsplans
  3. Laufende Überwachung und Anpassung

Praxisbezug

Eine strukturierte Liquiditätsplanung unterstützt die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und dient als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.

Typische Fehlerquellen

  • Unvollständige Berücksichtigung von Zahlungsverpflichtungen
  • Zu optimistische Einschätzung von Zahlungseingängen
  • Fehlende laufende Aktualisierung

FAQ

Ist die Liquiditätsplanung verpflichtend?

Sie ist kein formeller Bestandteil des Jahresabschlusses, jedoch ein wesentliches Instrument der Unternehmenssteuerung.

Worin unterscheidet sie sich vom Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist vergangenheitsbezogen, die Liquiditätsplanung zukunftsorientiert.

Welche Daten werden genutzt?

Vor allem erwartete Zahlungsströme aus laufender Geschäftstätigkeit.

Fazit

Die Liquiditätsplanung ist ein zukunftsorientiertes Instrument zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit. Sie ergänzt die Finanzbuchhaltung um eine planungsbezogene Perspektive.

Autor die BAS* Redaktion Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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