Lohnbüro bezeichnet ein Dienstleistungsunternehmen, das für Arbeitgeber die laufende Lohnbuchhaltung – insbesondere die Entgeltabrechnung – im gesetzlich zulässigen Rahmen durchführt.

Grundlagen

Ein Lohnbüro übernimmt organisatorisch ausgelagerte Aufgaben der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dazu gehören die Berechnung von Brutto- und Nettolöhnen, die Berücksichtigung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Erstellung von Abrechnungsunterlagen.

Die Tätigkeit ist auf laufende Abrechnungsarbeiten begrenzt und klar von steuerlicher oder arbeitsrechtlicher Beratung abzugrenzen.

Rechtlicher Rahmen

Die Durchführung laufender Lohnabrechnungen ist gesetzlich geregelt. Ein Lohnbüro darf ausschließlich Tätigkeiten im zulässigen Umfang erbringen. Steuerliche oder rechtliche Beratung ist gesondert geregelt.

Systematische Einordnung

Ein Lohnbüro ist organisatorisch Teil des externen Rechnungswesens und auf die laufende Entgeltabrechnung spezialisiert.

Typische Aufgabenbereiche

  • Erstellung monatlicher Entgeltabrechnungen
  • Berechnung von Steuer- und Sozialversicherungsabzügen
  • Durchführung gesetzlicher Meldungen
  • Erstellung von Bescheinigungen
  • Pflege abrechnungsrelevanter Stammdaten

Typischer Ablauf

  1. Bereitstellung abrechnungsrelevanter Daten durch den Arbeitgeber
  2. Erfassung und Prüfung der Daten
  3. Durchführung der Entgeltabrechnung
  4. Erstellung von Abrechnungen und Meldungen
  5. Archivierung der Unterlagen gemäß gesetzlichen Vorgaben

Praxisbezug

In der Praxis arbeitet ein Lohnbüro häufig in enger Abstimmung mit dem Arbeitgeber sowie gegebenenfalls mit einem Steuerberater zusammen. Eine klare Aufgaben- und Verantwortungsabgrenzung ist wesentlich.

Typische Fehlerquellen

  • Unvollständige oder verspätete Datenübermittlung
  • Unklare Zuständigkeiten
  • Fehlende Aktualisierung von Stammdaten

FAQ

Unterscheidet sich ein Lohnbüro von einer internen Lohnbuchhaltung?

Ja. Der Unterschied liegt in der organisatorischen Auslagerung der laufenden Entgeltabrechnung.

Fazit

Ein Lohnbüro ist ein externer Dienstleister für die laufende Entgeltabrechnung. Es übernimmt organisatorisch abgegrenzte Aufgaben im Rahmen der Lohnbuchhaltung.

Autor die BAS* Redaktion Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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