Mindestlohn ist die gesetzliche Lohnuntergrenze pro Arbeitsstunde. Arbeitgeber müssen für jede geleistete Arbeitsstunde mindestens den gesetzlich festgelegten Mindestlohn zahlen.

Für die Lohnbuchhaltung ist der Mindestlohn relevant, weil er die Untergrenze für die Abrechnung von Arbeitszeiten und Entgeltbestandteilen vorgibt.

Grundlagen

Der Mindestlohn ist auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit bezogen. In der Praxis ist deshalb entscheidend, dass Arbeitszeiten vollständig und nachvollziehbar erfasst werden – insbesondere bei schwankenden Arbeitszeiten, Zuschlägen oder variablen Entgeltbestandteilen.

Der Mindestlohn wirkt als Untergrenze für das Arbeitsentgelt. Welche Zahlungen bei der Prüfung im Einzelfall zu berücksichtigen sind, richtet sich nach den arbeitsrechtlichen Grundsätzen und der konkreten Entgeltgestaltung.

Rechtlicher Rahmen

In Deutschland ist der allgemeine gesetzliche Mindestlohn im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Die Höhe des Mindestlohns wird in einem gesetzlich vorgesehenen Verfahren festgesetzt und kann sich ändern.

Neben dem allgemeinen Mindestlohn können in einzelnen Branchen tarifliche Mindestlöhne als verbindliche Mindestarbeitsbedingungen gelten, wenn entsprechende Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt wurden.

Einordnung in die Lohnabrechnung

In der Lohnabrechnung muss sichergestellt sein, dass das Stundenentgelt die Lohnuntergrenze einhält. Dafür sind insbesondere zwei Punkte entscheidend:

  • korrekte Erfassung der Arbeitszeit (z. B. bei Schichtarbeit, wechselnden Einsatzorten oder Arbeitszeitkonto)
  • saubere Zuordnung von Entgeltbestandteilen (z. B. Grundlohn, Zuschläge, Zulagen)

Praxis-Tipp: Je variabler die Entgeltstruktur ist, desto wichtiger ist eine eindeutige Lohnartenlogik, damit Prüfungen zur Lohnuntergrenze nachvollziehbar bleiben.

Dokumentation und Nachweise

Für die Einhaltung des Mindestlohns ist eine nachvollziehbare Dokumentation wesentlich. Dazu gehören insbesondere Arbeitszeitaufzeichnungen und abrechnungsrelevante Unterlagen, die den Zusammenhang zwischen Arbeitszeit und Entgelt belegen.

Prüfschritte in der Praxis

  1. Arbeitszeiten vollständig erfassen (Ist-Zeiten).
  2. Entgeltbestandteile korrekt zuordnen (Lohnarten).
  3. Stundenentgelt je Abrechnungszeitraum plausibilisieren.
  4. Bei branchenspezifischen Regelungen prüfen, ob zusätzliche Mindestarbeitsbedingungen gelten.

Abgrenzung: Branchenmindestlohn und Mindestlohn (Bau)

In einigen Branchen existieren branchenspezifische Mindestlöhne auf Tarifbasis, die – je nach Rechtsgrundlage – vorrangig oder ergänzend wirken können. Ein Beispiel ist der Mindestlohn (Bau) im Rahmen der baubezogenen Tariflandschaft.

Für Unternehmen ist daher entscheidend, ob sie unter den fachlichen Geltungsbereich einer Branche fallen, für die zusätzliche Mindestarbeitsbedingungen verbindlich sind.

Typische Fehlerquellen

  • Unvollständige oder fehlerhafte Arbeitszeiterfassung
  • Unklare Lohnarten (Zuschläge/Zulagen nicht sauber zugeordnet)
  • Übernahme veralteter Mindestlohnstände in Stammdaten
  • Brancheneinordnung nicht geprüft, obwohl branchenspezifische Mindestlöhne möglich sind

FAQ

Was ist der Mindestlohn?

Eine gesetzliche Lohnuntergrenze pro Arbeitsstunde, die nicht unterschritten werden darf.

Gibt es zusätzlich Branchenmindestlöhne?

Ja, in einzelnen Branchen können tarifliche Mindestlöhne als verbindliche Mindestarbeitsbedingungen gelten.

Warum ist das für die Lohnbuchhaltung wichtig?

Weil Arbeitszeit und Entgelt so erfasst werden müssen, dass die Lohnuntergrenze pro Arbeitsstunde sicher eingehalten wird.

Fazit

Der Mindestlohn ist die gesetzliche Lohnuntergrenze pro Arbeitsstunde. Für die Lohnbuchhaltung ist eine saubere Arbeitszeiterfassung und Entgeltzuordnung entscheidend, damit die Vorgaben zuverlässig eingehalten werden.

Autor
die BAS* Redaktion

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