Kurzdefinition
Die soziale Pflegeversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung in Deutschland. Sie sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab.
Die rechtliche Grundlage bildet das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).
Finanzierung
Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden grundsätzlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen.
Für kinderlose Versicherte kann ein gesetzlich geregelter Beitragszuschlag erhoben werden. Dieser Zuschlag ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Die Berechnung erfolgt auf Basis des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze.
Leistungen
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Leistungen für stationäre Pflege
- Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige
Bedeutung in der Lohnabrechnung
Im Lohnlauf werden die Beiträge zur Pflegeversicherung auf Basis des SV‑Brutto berechnet.
- Ermittlung des Arbeitnehmeranteils
- Ermittlung des Arbeitgeberanteils
- Berücksichtigung eines möglichen Beitragszuschlags für Kinderlose
- Abführung im Rahmen der Sozialversicherungsbeiträge
Die Beiträge werden zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen an die zuständige Einzugsstelle abgeführt.
FAQ
Was ist die soziale Pflegeversicherung?
Ein Zweig der Sozialversicherung, der das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichert.
Wer zahlt die Beiträge?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge grundsätzlich gemeinsam.
Was ist der Zuschlag für Kinderlose?
Ein gesetzlich geregelter Beitragszuschlag, der von kinderlosen Versicherten allein zu tragen ist.
Wie wird die Pflegeversicherung im Lohnlauf berücksichtigt?
Die Beiträge werden auf Basis des SV‑Brutto berechnet und im Rahmen der Sozialversicherung abgeführt.
Fazit
Die Pflegeversicherung ist ein zentraler Bestandteil der sozialen Sicherung in Deutschland. Für Unternehmen ist die korrekte Berechnung, insbesondere unter Berücksichtigung eines möglichen Zuschlags für Kinderlose, essenziell für eine rechtssichere Entgeltabrechnung.
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