The Social care insurance ist ein Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Sie dient der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit und ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt.
Die soziale Pflegeversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung in Deutschland, die pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen finanziell und organisatorisch absichern soll. Sie wurde 1995 eingeführt und ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems.
Die soziale Pflegeversicherung sichert Versicherte für den Fall ab, dass aufgrund von Pflegebedürftigkeit Unterstützung erforderlich wird. Abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem festgestellten Pflegegrad können unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung beansprucht werden.
Sie gehört neben Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung zu den Zweigen der Social security.
Wie wird die Pflegeversicherung finanziert?
Die soziale Pflegeversicherung wird insbesondere durch Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber finanziert. Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden die regulären Beiträge grundsätzlich von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen.
Für kinderlose Mitglieder kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein zusätzlicher Beitragszuschlag gelten, der vom Mitglied allein getragen wird. Für Eltern mit mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern sieht das Gesetz dagegen Beitragsabschläge vor.
Für Beschäftigte in Sachsen gelten bei der Verteilung des regulären Pflegeversicherungsbeitrags zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besondere gesetzliche Regelungen.
Wie werden die Beiträge berechnet?
Bei Beschäftigten richten sich die Beiträge grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Berücksichtigt werden beitragspflichtige Einnahmen nur bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze.
In the Payroll wird das für die Sozialversicherung maßgebliche Arbeitsentgelt häufig als gross social security salary dargestellt.
Welche Bedeutung hat die Kinderzahl?
Die Beitragshöhe der sozialen Pflegeversicherung kann von der Elterneigenschaft und der Zahl berücksichtigungsfähiger Kinder abhängen.
Kinderlose Mitglieder zahlen unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Beitragszuschlag. Eltern mit mehreren Kindern können ab dem zweiten bis zum fünften Kind einen Beitragsabschlag erhalten, solange das jeweilige Kind die gesetzliche Altersgrenze noch nicht erreicht hat.
Die Elterneigenschaft und die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder sind deshalb für die beitragsrechtliche Einordnung von Bedeutung.
Soziale Pflegeversicherung und private Pflegepflichtversicherung
Die soziale Pflegeversicherung ist von der privaten Pflegepflichtversicherung zu unterscheiden.
Gesetzlich Krankenversicherte sind grundsätzlich der sozialen Pflegeversicherung zugeordnet. Privat Krankenversicherte benötigen dagegen grundsätzlich eine private Pflegepflichtversicherung.
Kurz gesagt: Die soziale Pflegeversicherung gehört zum gesetzlichen Sozialversicherungssystem – für privat Krankenversicherte besteht grundsätzlich eine private Pflegepflichtversicherung.