Kurzdefinition
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung in Deutschland. Sie dient der finanziellen Absicherung im Alter sowie bei verminderter Erwerbsfähigkeit.
Darüber hinaus umfasst sie Leistungen zur Rehabilitation und Hinterbliebenenversorgung.
Finanzierung
Die Rentenversicherung wird überwiegend durch Beiträge finanziert. Diese werden grundsätzlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen (paritätische Finanzierung).
Die Beiträge werden aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Maßgeblich ist das SV‑Brutto.
Leistungsbereiche
- Altersrenten
- Renten wegen Erwerbsminderung
- Hinterbliebenenrenten
- Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation
Bedeutung in der Lohnabrechnung
Im Lohnlauf werden die Beiträge zur Rentenversicherung auf Basis des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts berechnet. Arbeitgeber ermitteln sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil und führen die Gesamtbeiträge im Rahmen der Sozialversicherungsmeldungen ab.
Die Rentenversicherung ist integraler Bestandteil der monatlichen Beitragsnachweise.
FAQ
Was ist die gesetzliche Rentenversicherung?
Ein Zweig der Sozialversicherung, der die Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gewährleistet.
Wer zahlt die Beiträge?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge grundsätzlich gemeinsam.
Wie wird die Rentenversicherung im Lohnlauf berücksichtigt?
Die Beiträge werden auf Basis des SV‑Brutto berechnet und zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen abgeführt.
Fazit
Die Rentenversicherung ist ein zentraler Bestandteil der sozialen Sicherung in Deutschland. Für Unternehmen ist die korrekte Berechnung und Abführung der Beiträge im Rahmen der Entgeltabrechnung essenziell.
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