The Statutory pension insurance ist ein Zweig der Sozialversicherung in Deutschland. Sie dient insbesondere der Absicherung im Alter, bei verminderter Erwerbsfähigkeit und von Hinterbliebenen und umfasst außerdem Leistungen zur Rehabilitation.
What is the statutory pension insurance?
Die gesetzliche Rentenversicherung gehört neben Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung zu den Zweigen der Social security.
Ihre wesentlichen Aufgaben bestehen in der Altersvorsorge sowie der Absicherung bestimmter Risiken während und nach dem Erwerbsleben. Die gesetzlichen Regelungen zur Rentenversicherung finden sich insbesondere im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Welche Leistungen umfasst die gesetzliche Rentenversicherung?
Zu den wesentlichen Leistungsbereichen gehören insbesondere:
- Old-age pensions
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Survivor's pensions
- Leistungen zur Rehabilitation beziehungsweise Teilhabe
Ob und in welcher Höhe ein konkreter Leistungsanspruch besteht, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.
Wie wird die Rentenversicherung finanziert?
Die gesetzliche Rentenversicherung wird insbesondere durch Beiträge finanziert. Bei gewöhnlichen versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Rentenversicherungsbeitrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte.
Für bestimmte Beschäftigungsformen und Versichertengruppen gelten abweichende Regelungen zur Beitragstragung.
Wie werden die Rentenversicherungsbeiträge berechnet?
Bei Beschäftigten richten sich die Beiträge grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. In der Payroll wird das für die Sozialversicherung maßgebliche Arbeitsentgelt häufig als gross social security salary dargestellt.
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt wird für die Beitragsberechnung nur bis zur jeweils geltenden Contribution assessment limit (BBG) berücksichtigt.
Welche Bedeutung hat die Rentenversicherung in der Lohnabrechnung?
Bei rentenversicherungspflichtigen Beschäftigten werden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil im Rahmen der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Die Rentenversicherungsbeiträge gehören grundsätzlich zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den der Arbeitgeber an die zuständige Einzugsstelle zahlt.