Das SV-Meldeverfahren bezeichnet das elektronische Meldeverfahren zur Sozialversicherung, über das Arbeitgeber gesetzlich vorgeschriebene Angaben zu Beschäftigten an die zuständigen Stellen übermitteln. Eine zentrale Grundlage bilden § 28a SGB IV und die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).

Was ist das SV-Meldeverfahren?

Arbeitgeber müssen für Beschäftigte bei bestimmten gesetzlich festgelegten Ereignissen Meldungen zur Sozialversicherung erstatten. Das SV-Meldeverfahren sorgt dafür, dass diese Daten in standardisierter Form elektronisch übermittelt werden.

Die Abkürzung DEÜV steht für Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Sie enthält wesentliche Vorgaben für die Erfassung und Übermittlung der Meldedaten.

Welche Meldungen gehören zum SV-Meldeverfahren?

Welche Meldung erforderlich ist, richtet sich nach dem jeweiligen gesetzlichen Meldetatbestand. Typische Beispiele sind:

  • Anmeldung bei Beginn einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Abmeldung bei Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Jahresmeldung
  • Meldungen bei bestimmten Unterbrechungen der Entgeltzahlung
  • Meldungen bei bestimmten Änderungen der Beitragspflicht

Daneben bestehen für besondere Sachverhalte weitere gesetzliche Meldepflichten.

Welche Angaben enthalten SV-Meldungen?

Die Meldungen enthalten die für den jeweiligen Meldetatbestand vorgeschriebenen Angaben zum Beschäftigten und zum Beschäftigungsverhältnis.

Dazu können beispielsweise Versicherungsnummer, Name und Geburtsdatum, Beschäftigungszeitraum, Betriebsnummer, zuständige Einzugsstelle sowie beitragsrechtliche Merkmale wie der Beitragsgruppenschlüssel (BGRS) gehören.

Bei bestimmten Meldungen werden außerdem Angaben zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt übermittelt.

Wie werden Meldungen zur Sozialversicherung übermittelt?

Die Meldungen werden grundsätzlich elektronisch übermittelt. Dafür werden systemgeprüfte Programme oder systemgeprüfte elektronische Ausfüllhilfen eingesetzt.

Die Meldungen gelangen an die jeweils zuständigen Annahmestellen und werden von dort entsprechend den gesetzlichen Vorgaben weiterverarbeitet.

SV-Meldung und Beitragsnachweis – was ist der Unterschied?

Eine SV-Meldung bezieht sich grundsätzlich auf vorgeschriebene Meldedaten zu einem Beschäftigten oder einem bestimmten Meldetatbestand.

Der Beitragsnachweis enthält dagegen die vom Arbeitgeber für einen Abrechnungszeitraum gegenüber der Einzugsstelle nachzuweisenden Gesamtbeiträge.

Kurz gesagt: SV-Meldungen übermitteln Beschäftigten- und Meldedaten – der Beitragsnachweis weist die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge aus.

SV-Meldeverfahren und ELStAM – was ist der Unterschied?

Das SV-Meldeverfahren gehört zum Bereich der Sozialversicherung. ELStAM betrifft dagegen das steuerliche Lohnsteuerabzugsverfahren.

Beide Verfahren können im Zusammenhang mit einer Lohnabrechnung relevant sein, sind rechtlich und technisch jedoch voneinander zu unterscheiden.

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