TV-Lohn bezeichnet im Baugewerbe den tarifvertraglich festgelegten Lohn gemäß den jeweils geltenden Lohntarifverträgen.

Der TV-Lohn bildet gemeinsam mit Regelungen aus dem BRTV und weiteren Tarifverträgen die Grundlage der Entgeltstruktur im Bau.

Tarifliche Grundlage

Die konkrete Höhe des TV-Lohns ergibt sich aus den jeweils gültigen Lohntarifverträgen des Baugewerbes. Diese differenzieren regelmäßig nach Lohngruppen, Qualifikation und Tätigkeitsbereich.

Abgrenzung

Der TV-Lohn ist vom gesetzlichen Mindestlohn zu unterscheiden. Während der Mindestlohn bundesweit gesetzlich geregelt ist, basiert der TV-Lohn auf tarifvertraglichen Vereinbarungen.

Einordnung im Baulohnsystem

In der Baulohnabrechnung dient der TV-Lohn als Grundlage für die Berechnung des tariflichen Arbeitsentgelts. Weitere Entgeltbestandteile wie Zuschläge oder Zulagen bauen hierauf auf.

Begriffe wie Tarifstundenlohn (TL) stehen in engem Zusammenhang mit dem TV-Lohn.

Praxisrelevanz

Betriebe des Baugewerbes müssen sicherstellen, dass bei tariflicher Bindung die jeweils geltenden Lohntarifverträge korrekt angewendet werden.

Typische Fehlerquellen

  • Anwendung veralteter Tarifstände
  • Falsche Zuordnung zu Lohngruppen
  • Unzureichende Dokumentation tariflicher Grundlagen

FAQ

Was bedeutet TV-Lohn?

Der tarifvertraglich festgelegte Lohn im Baugewerbe.

Ist TV-Lohn gesetzlich vorgeschrieben?

Er ergibt sich aus Tarifverträgen und gilt für tarifgebundene Betriebe.

Warum ist TV-Lohn abrechnungsrelevant?

Weil er die Grundlage für das tarifliche Arbeitsentgelt im Bau bildet.

Fazit

Der TV-Lohn ist ein zentraler Bestandteil der Entgeltstruktur im Baugewerbe. Er ergibt sich aus den geltenden Lohntarifverträgen und ist maßgeblich für die Baulohnabrechnung.

Autor die BAS* Redaktion Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information.

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