TV-Lohn bezeichnet im Baugewerbe den tarifvertraglich festgelegten Lohn gemäß den jeweils geltenden Lohntarifverträgen.
Der TV-Lohn bildet gemeinsam mit Regelungen aus dem BRTV und weiteren Tarifverträgen die Grundlage der Entgeltstruktur im Bau.
Tarifliche Grundlage
Die konkrete Höhe des TV-Lohns ergibt sich aus den jeweils gültigen Lohntarifverträgen des Baugewerbes. Diese differenzieren regelmäßig nach Lohngruppen, Qualifikation und Tätigkeitsbereich.
Abgrenzung
Der TV-Lohn ist vom gesetzlichen Mindestlohn zu unterscheiden. Während der Mindestlohn bundesweit gesetzlich geregelt ist, basiert der TV-Lohn auf tarifvertraglichen Vereinbarungen.
Einordnung im Baulohnsystem
In der Baulohnabrechnung dient der TV-Lohn als Grundlage für die Berechnung des tariflichen Arbeitsentgelts. Weitere Entgeltbestandteile wie Zuschläge oder Zulagen bauen hierauf auf.
Begriffe wie Tarifstundenlohn (TL) stehen in engem Zusammenhang mit dem TV-Lohn.
Praxisrelevanz
Betriebe des Baugewerbes müssen sicherstellen, dass bei tariflicher Bindung die jeweils geltenden Lohntarifverträge korrekt angewendet werden.
Typische Fehlerquellen
- Anwendung veralteter Tarifstände
- Falsche Zuordnung zu Lohngruppen
- Unzureichende Dokumentation tariflicher Grundlagen
FAQ
Was bedeutet TV-Lohn?
Der tarifvertraglich festgelegte Lohn im Baugewerbe.
Ist TV-Lohn gesetzlich vorgeschrieben?
Er ergibt sich aus Tarifverträgen und gilt für tarifgebundene Betriebe.
Warum ist TV-Lohn abrechnungsrelevant?
Weil er die Grundlage für das tarifliche Arbeitsentgelt im Bau bildet.
Fazit
Der TV-Lohn ist ein zentraler Bestandteil der Entgeltstruktur im Baugewerbe. Er ergibt sich aus den geltenden Lohntarifverträgen und ist maßgeblich für die Baulohnabrechnung.
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