Der TV Lohn bezeichnet im Baugewerbe die Lohn-Tarifverträge, in denen insbesondere die tariflichen Stundenlöhne für die einzelnen Lohngruppen geregelt werden. Der TV Lohn ist dabei vom konkreten Tarifstundenlohn (TL) zu unterscheiden.
Was ist der TV Lohn im Baugewerbe?
Der TV Lohn gehört zu den Tarifverträgen des Baugewerbes und enthält tarifliche Entgeltregelungen für gewerbliche Arbeitnehmer.
In den Lohn-Tarifverträgen werden insbesondere die tariflichen Stundenlöhne der verschiedenen Lohngruppen festgelegt. Die Lohnbeträge können durch neue Tarifabschlüsse angepasst werden.
Was ist der Unterschied zwischen TV Lohn und BRTV?
Der BRTV und der TV Lohn erfüllen unterschiedliche Aufgaben innerhalb des Tarifsystems.
Der BRTV enthält insbesondere Rahmenregelungen zu Arbeitsbedingungen und zur Eingruppierung der gewerblichen Arbeitnehmer in Lohngruppen. Der TV Lohn legt dagegen die zu diesen Lohngruppen gehörenden tariflichen Lohnbeträge fest.
Kurz gesagt: Der BRTV beschreibt insbesondere die Lohngruppen – der TV Lohn enthält die dazugehörigen tariflichen Lohnwerte.
TV Lohn und Tarifstundenlohn – was ist der Unterschied?
Der TV Lohn ist der Tarifvertrag beziehungsweise die Kurzbezeichnung für die entsprechenden Lohn-Tarifverträge. Der Tarifstundenlohn (TL) ist dagegen ein konkreter tariflicher Stundenlohn für eine bestimmte Lohngruppe.
Der Tarifstundenlohn wird somit durch den jeweils anwendbaren Lohn-Tarifvertrag festgelegt.
TV Lohn und Mindestlohn – was ist der Unterschied?
Die im TV Lohn geregelten Tariflöhne beruhen auf tarifvertraglichen Vereinbarungen. Der gesetzliche Mindestlohn ist dagegen eine gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze.
Tariflohn und gesetzlicher Mindestlohn sind daher unterschiedliche Regelungsebenen. Welche tariflichen Regelungen auf ein konkretes Arbeitsverhältnis Anwendung finden, richtet sich nach den jeweils maßgeblichen arbeits- und tarifrechtlichen Voraussetzungen.