Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) ist eine Steueranmeldung, mit der ein Unternehmer die Umsatzsteuer für einen bestimmten Voranmeldungszeitraum gegenüber dem Finanzamt erklärt und die daraus resultierende Vorauszahlung selbst berechnet. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 18 UStG.
Was ist eine Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung gehört zum umsatzsteuerlichen Besteuerungsverfahren. In ihr werden die für einen bestimmten Voranmeldungszeitraum maßgeblichen Umsatzsteuerbeträge zusammengefasst.
Die Voranmeldung wird grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Ob ein Unternehmer zur Abgabe verpflichtet ist und welcher Voranmeldungszeitraum gilt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Welche Rolle spielen Umsatzsteuer und Vorsteuer?
Ausgangspunkt der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist die für den jeweiligen Zeitraum zu berücksichtigende Umsatzsteuer.
Davon werden unter den gesetzlichen Voraussetzungen die abzugsfähigen Vorsteuerbeträge abgezogen. Daraus kann sich entweder eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung oder ein Überschuss zugunsten des Unternehmers ergeben.
Kurz gesagt: Die UStVA fasst die für einen Voranmeldungszeitraum maßgeblichen Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge zusammen.
Was ist der Voranmeldungszeitraum?
Der Voranmeldungszeitraum bestimmt, für welchen Zeitraum die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben wird.
Grundsätzlich ist das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum. Beträgt die maßgebliche Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 9.000 Euro, ist grundsätzlich der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.
Beträgt die Steuer des vorangegangenen Kalenderjahres nicht mehr als 2.000 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen und zur Entrichtung von Vorauszahlungen befreien.
Wann wird die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben?
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum zehnten Tag nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraums zu übermitteln. Eine sich ergebende Vorauszahlung wird grundsätzlich zum selben Zeitpunkt fällig.
Für die Abgabefrist können unter den gesetzlichen Voraussetzungen besondere Regelungen, beispielsweise eine Dauerfristverlängerung, gelten.
Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuer-Jahreserklärung – was ist der Unterschied?
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung betrifft einzelne Voranmeldungszeiträume innerhalb eines Jahres. Die Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr bezieht sich dagegen grundsätzlich auf den gesamten Besteuerungszeitraum.
Beide sind Steueranmeldungen, erfüllen innerhalb des Besteuerungsverfahrens jedoch unterschiedliche Funktionen.
Kurz gesagt: Die UStVA betrifft einzelne Zeiträume während des Jahres – die Umsatzsteuer-Jahreserklärung den gesamten Besteuerungszeitraum.
Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuer – was ist der Unterschied?
Die Umsatzsteuer bezeichnet die Steuer selbst. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist dagegen die Steueranmeldung, mit der die für einen Voranmeldungszeitraum maßgeblichen Umsatzsteuerbeträge gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.
Besondere umsatzsteuerliche Sachverhalte, beispielsweise die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers beim Reverse-Charge-Verfahren, können ebenfalls Auswirkungen auf die in einer Voranmeldung zu erklärenden Beträge haben.