VTV (Verfahrenstarifvertrag)

VTV (Verfahrenstarifvertrag) ist ein Tarifvertrag des Baugewerbes, der das Sozialkassenverfahren regelt. Er bestimmt insbesondere Beitragspflichten, Bemessungsgrundlagen und Meldeverfahren gegenüber den Sozialkassen.

Der VTV bildet zusammen mit weiteren Tarifverträgen – insbesondere dem BRTV – die Grundlage für das branchenspezifische System im Baugewerbe.

Grundlagen

Das Baugewerbe verfügt über ein eigenständiges Sozialkassenverfahren. Dieses dient unter anderem der Sicherung von Urlaubsansprüchen und weiteren tariflich geregelten Leistungen. Der VTV legt fest, wie Beiträge zu berechnen und abzuführen sind und welche Meldepflichten bestehen.

Tariflicher Rahmen und Geltungsbereich

Der VTV gilt für Betriebe, die unter den fachlichen und betrieblichen Geltungsbereich der einschlägigen Tarifverträge des Baugewerbes fallen. Maßgeblich sind die tariflichen Definitionen des Baugewerbes und die jeweiligen betrieblichen Tätigkeiten.

Er steht im engen Zusammenhang mit Einrichtungen wie SOKA‑BAU und der ULAK, an die Beiträge gemeldet und abgeführt werden.

Einordnung im Baulohnsystem

Für die Baulohnabrechnung ist der VTV zentral. Er definiert, welche Entgeltbestandteile in bestimmte Bemessungsgrundlagen einzubeziehen sind und welche Meldungen vorzunehmen sind.

Begriffe wie Urlaubsbrutto (beitragspflichtig) oder beitragspflichtige Bruttolohnbestandteile stehen in direktem Zusammenhang mit den Regelungen des VTV.

Praxisrelevanz

In der Praxis müssen Betriebe prüfen, ob sie vom Geltungsbereich des VTV erfasst sind. Ist dies der Fall, sind die dort geregelten Beitragspflichten und Meldeverfahren im Rahmen der Baulohnabrechnung zu berücksichtigen.

Typische Fehlerquellen

  • Unzutreffende Einschätzung des betrieblichen Geltungsbereichs
  • Fehlerhafte Ermittlung beitragspflichtiger Bemessungsgrundlagen
  • Unvollständige oder verspätete Meldungen an die Sozialkassen

FAQ

Was regelt der VTV?

Der VTV regelt das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe, insbesondere Beitragspflichten und Meldeverfahren.

Für wen gilt der VTV?

Für Betriebe des Baugewerbes, die unter den tariflichen Geltungsbereich fallen.

Warum ist der VTV für die Baulohnabrechnung wichtig?

Weil er die Grundlagen für Beitragsberechnungen und Meldungen vorgibt, die im Baulohn zu berücksichtigen sind.

Fazit

Der VTV (Verfahrenstarifvertrag) ist ein zentraler Tarifvertrag im Baugewerbe. Er regelt das Sozialkassenverfahren und bildet eine wesentliche Grundlage für die korrekte Baulohnabrechnung.

Autor die BAS* Redaktion Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information.

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