ULAK steht für Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft. Sie ist Teil des Sozialkassenverfahrens im Baugewerbe und organisiert das tarifliche Urlaubsverfahren.
Die ULAK arbeitet unter dem Dach der SOKA-BAU und ist eng mit der Baulohnabrechnung verbunden.
Tarifliche Grundlage
Rechtsgrundlage für das Verfahren ist insbesondere der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Ergänzend sind weitere Tarifregelungen des Baugewerbes relevant.
Ob ein Betrieb am Verfahren teilnimmt, hängt vom fachlichen und betrieblichen Geltungsbereich der tariflichen Vorschriften ab.
Aufgaben der ULAK
- Organisation des tariflichen Urlaubsverfahrens im Baugewerbe
- Verwaltung von Urlaubsansprüchen im Rahmen des Sozialkassenverfahrens
- Abwicklung von Meldungen und Beiträgen entsprechend den tariflichen Vorgaben
Bedeutung für die Baulohnabrechnung
Im Rahmen der Baulohnabrechnung sind – sofern der Betrieb unter den Geltungsbereich fällt – melde- und beitragsrelevante Daten für das Urlaubsverfahren zu berücksichtigen. Eine korrekte tarifliche Einordnung ist dafür Voraussetzung.
Abgrenzung zur ZVK
Während die ULAK das Urlaubsverfahren organisiert, ist die ZVK für die tarifliche Zusatzversorgung im Baugewerbe zuständig. Beide Einrichtungen sind Teil des Sozialkassenverfahrens unter dem Dach der SOKA-BAU.
FAQ
Was bedeutet ULAK?
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft.
Zu welchem System gehört die ULAK?
Zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe unter dem Dach der SOKA-BAU.
Welche tarifliche Grundlage ist wichtig?
Insbesondere der VTV.
Fazit
Die ULAK ist ein zentraler Bestandteil des Sozialkassenverfahrens im Baugewerbe. Sie organisiert das tarifliche Urlaubsverfahren und ist – je nach Geltungsbereich – ein fester Bestandteil der Baulohnabrechnung.
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