Kurzdefinition
Der Zusatzbeitrag ist ein kassenindividueller Beitragssatzanteil in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Er wird ergänzend zum allgemeinen Beitragssatz erhoben.
Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag eigenständig fest. Versicherte zahlen den jeweils gültigen Satz ihrer gewählten Krankenkasse.
Finanzierung
Der Zusatzbeitrag wird – wie der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag – grundsätzlich paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.
Die Berechnung erfolgt auf Basis des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze.
Bedeutung in der Lohnabrechnung
Im Lohnlauf wird der Zusatzbeitrag gemeinsam mit dem allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung berechnet. Grundlage ist das SV‑Brutto.
- Ermittlung des Arbeitnehmeranteils
- Ermittlung des Arbeitgeberanteils
- Abführung an die zuständige Krankenkasse
Der Zusatzbeitrag erhöht somit den Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Abgrenzung
Der Zusatzbeitrag ist kein eigenständiger Versicherungszweig, sondern Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Er unterscheidet sich vom allgemeinen Beitragssatz dadurch, dass er von jeder Krankenkasse individuell festgelegt wird.
FAQ
Was ist der Zusatzbeitrag?
Ein kassenindividueller Beitragssatzanteil in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer trägt den Zusatzbeitrag?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen ihn grundsätzlich gemeinsam.
Warum unterscheiden sich Zusatzbeiträge?
Die Krankenkassen legen ihren Zusatzbeitrag eigenständig fest.
Wie wirkt er sich im Lohnlauf aus?
Er erhöht den Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und wird auf Basis des SV‑Brutto berechnet.
Fazit
Der Zusatzbeitrag ist ein variabler Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Unternehmen ist die korrekte Hinterlegung des kassenindividuellen Satzes entscheidend für eine rechtssichere Entgeltabrechnung.
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