Additional contribution

The Additional contribution ist ein einkommensabhängiger Beitrag zur gesetzlichen Statutory health insurance (GKV). Er wird zusätzlich zum allgemeinen beziehungsweise ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag erhoben. Die Krankenkassen legen ihren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz nach den gesetzlichen Vorgaben fest.

What is the additional contribution?

Der Zusatzbeitrag ist Bestandteil der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Reichen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zur Deckung des Finanzbedarfs einer Krankenkasse nicht aus, erhebt sie nach § 242 SGB V einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag.

Der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz wird als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen erhoben. Seine Höhe kann sich deshalb von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden.

Who bears the additional contribution?

Bei versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen. Dies umfasst grundsätzlich auch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Für bestimmte Beschäftigungs- und Versicherungsverhältnisse gelten gesetzliche Sonderregelungen.

Wonach wird der Zusatzbeitrag berechnet?

Der Zusatzbeitrag wird auf Grundlage der für die Krankenversicherung maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen berechnet.

Bei Beschäftigten ist insbesondere das beitragspflichtige Arbeitsentgelt relevant. Für die Beitragsberechnung werden Einnahmen nur bis zur geltenden Contribution assessment limit (BBG) der Krankenversicherung berücksichtigt.

Kassenindividueller und durchschnittlicher Zusatzbeitrag – was ist der Unterschied?

The kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz wird von der jeweiligen Krankenkasse nach den gesetzlichen Vorgaben festgelegt und kann sich zwischen den Krankenkassen unterscheiden.

Daneben gibt es den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Er wird für jedes Jahr vom Bundesministerium für Gesundheit bekanntgegeben und gilt insbesondere für bestimmte gesetzlich festgelegte Personengruppen.

Kurz gesagt: Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist der Satz einer konkreten Krankenkasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist eine gesetzlich bestimmte Rechengröße für besondere Fälle.

Zusatzbeitrag und allgemeiner Beitragssatz – was ist der Unterschied?

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich festgelegt. Der Zusatzbeitrag kommt ergänzend hinzu und kann bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich hoch sein.

Der Zusatzbeitrag ist damit kein eigener Versicherungszweig, sondern Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags.

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