SOKA-BAU is the umbrella brand under which the Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) and the Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) auftreten. Beide Einrichtungen setzen tarifvertraglich geregelte Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft um.
SOKA-BAU is the pension institution for the construction industry in Germany.
SOKA-BAU bezeichnet nicht eine einzelne Sozialkasse, sondern die gemeinsame Dachmarke von ULAK und ZVK. Beide Einrichtungen wurden von den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft geschaffen.
Über die Sozialkassenverfahren werden besondere tarifliche Regelungen der Bauwirtschaft umgesetzt. Dazu gehören insbesondere Verfahren zu Urlaub, Berufsbildung und zusätzlicher Altersversorgung.
Was sind ULAK und ZVK?
Unter der Dachmarke SOKA-BAU bestehen zwei unterschiedliche Einrichtungen mit eigenen Aufgaben:
- ULAK: The Holiday and Wage Compensation Fund of the Construction Industry erbringt insbesondere Leistungen im Urlaubs- und Berufsbildungsverfahren.
- ZVK: The Supplementary Pension Fund of the Construction Industry ist insbesondere für die zusätzliche Altersversorgung in der Bauwirtschaft zuständig.
Kurz gesagt: SOKA-BAU ist die Dachmarke – ULAK und ZVK sind die dahinterstehenden Einrichtungen.
Welche Rolle spielt der VTV?
Eine zentrale tarifvertragliche Grundlage ist der Collective Agreement on the Social Security Fund Procedure in the Construction Industry (VTV).
Der VTV regelt unter anderem den betrieblichen und persönlichen Geltungsbereich sowie wesentliche Bestandteile der Sozialkassenverfahren. Ob ein bestimmter Betrieb von diesen Regelungen erfasst wird, hängt deshalb vom konkreten Geltungsbereich der maßgeblichen tariflichen und gesetzlichen Regelungen ab.
Welche Bedeutung hat SOKA-BAU für die Baulohnabrechnung?
Für Betriebe, die am Sozialkassenverfahren teilnehmen, können SOKA-BAU-bezogene Angaben, Beiträge und Meldungen auch für die Baulohnabrechnung relevant sein.
Die konkrete Teilnahme, Beitragshöhe, Meldung und praktische Abwicklung gehören jedoch nicht zur Begriffsdefinition, sondern zum Sozialkassenverfahren des jeweiligen Betriebs.
SOKA-BAU und das Sozialkassenverfahren ausführlich erklärt
Wann ein Betrieb von SOKA-BAU betroffen sein kann und wie Teilnahme, Beiträge, Meldungen, Fristen und Urlaubsverfahren praktisch einzuordnen sind, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zu SOKA-BAU.