Minimum wage (construction)

Minimum wage (construction) Mindestlohn (Bau) bezeichnet häufig den früheren allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn im Bauhauptgewerbe. Dieser galt nur bis zum 31. Dezember 2021. Seit dem 1. Januar 2022 gilt im Bauhauptgewerbe grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn als allgemeine Lohnuntergrenze. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt dieser 13,90 Euro brutto je Zeitstunde.

Collective agreement basis

Im Bauhauptgewerbe besteht seit dem 1. Januar 2022 kein eigener allgemeinverbindlicher Bau-Mindestlohn mehr. Der frühere Branchenmindestlohn beruhte auf tariflichen Regelungen, deren Allgemeinverbindlichkeit zum 31. Dezember 2021 endete.

The legal basis for the general applicability is provided by the Posted Employees Act (AEntG).

Differentiation from the statutory minimum wage

Der gesetzliche Mindestlohn ist von tariflichen Löhnen zu unterscheiden. Tarifliche Stundenlöhne können höher sein, sind aber nur verbindlich, wenn eine Tarifbindung, eine arbeitsvertragliche Bezugnahme oder eine andere rechtliche Bindung besteht. In einzelnen baunahen Gewerken können weiterhin eigene allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne gelten.

Classification in the construction payroll system

Für die Baulohnabrechnung ist nicht ein pauschaler „Bau-Mindestlohn“ anzusetzen. Maßgeblich ist die höchste im konkreten Fall verbindliche Untergrenze aus gesetzlichem Mindestlohn, einem anwendbaren Branchenmindestlohn, einem bindenden Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag.

It is closely related to terms such as TV wages and Hourly wage rate (HWR).

Practical relevance

Vor der Abrechnung sollten Betriebe prüfen, ob sie zum Bauhauptgewerbe oder zu einem anderen Baugewerk gehören, ob Tarifbindung besteht und welche Vergütung arbeitsvertraglich vereinbart wurde.

Typical sources of error

  • Application of an outdated tariff level
  • Incorrect classification of activities
  • Disregard for generally binding regulations

FAQ

Gibt es derzeit einen allgemeinverbindlichen Bau-Mindestlohn?

Im Bauhauptgewerbe nicht. Der frühere allgemeinverbindliche Bau-Mindestlohn endete am 31. Dezember 2021.

Welcher Mindestlohn gilt im Bauhauptgewerbe?

Grundsätzlich gilt mindestens der gesetzliche Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto je Zeitstunde.

Why is it relevant for billing?

Because it must be taken into account as a minimum wage when calculating remuneration.

Conclusion

Im Bauhauptgewerbe gibt es seit dem 1. Januar 2022 keinen eigenen allgemeinverbindlichen Bau-Mindestlohn mehr. Höhere verbindliche Tarif-, Branchen- oder Vertragslöhne bleiben zu beachten.

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