Nachholfrist im Baugewerbe bezeichnet einen tariflich geregelten Zeitraum, in dem witterungsbedingt ausgefallene Arbeitsstunden unter bestimmten Voraussetzungen nachgeholt werden können.

Die Nachholfrist steht im Zusammenhang mit saisonalen Besonderheiten des Baugewerbes und betrifft insbesondere die Organisation der Arbeitszeit während und nach der Schlechtwetterzeit.

Einordnung im Baugewerbe

Das Baugewerbe unterliegt besonderen saisonalen Schwankungen. Bei Arbeitsausfällen aufgrund von Witterung können tarifliche Regelungen vorsehen, dass ausgefallene Stunden innerhalb einer bestimmten Frist nachgearbeitet werden.

Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus einschlägigen Tarifverträgen, insbesondere dem BRTV sowie weiteren branchenspezifischen Regelungen.

Zusammenhang mit dem Arbeitszeitkonto

Die Nachholfrist kann im Zusammenhang mit einem Arbeitszeitkonto (AZK) im Bau stehen. In solchen Fällen werden ausgefallene Stunden nicht unmittelbar vergütet, sondern innerhalb des tariflich vorgesehenen Zeitraums ausgeglichen.

Bedeutung für die Baulohnabrechnung

Im Rahmen der Baulohnabrechnung ist entscheidend, ob Stunden nachgeholt, ausgeglichen oder anderweitig berücksichtigt werden. Die korrekte Dokumentation beeinflusst die Abbildung von Arbeitsstunden und Entgeltbestandteilen.

Abgrenzung zur Schlechtwetterzeit

Die Nachholfrist ist von der eigentlichen Schlechtwetterzeit zu unterscheiden. Während die Schlechtwetterzeit einen bestimmten Zeitraum beschreibt, bezieht sich die Nachholfrist auf den möglichen Ausgleich von Arbeitsausfällen.

FAQ

Was bedeutet Nachholfrist im Bau?

Ein tariflich geregelter Zeitraum, in dem ausgefallene Arbeitsstunden nachgeholt werden können.

Ist die Nachholfrist gesetzlich vorgeschrieben?

Sie ergibt sich aus tariflichen Regelungen im Baugewerbe.

Warum ist sie für die Abrechnung relevant?

Die Behandlung ausgefallener Stunden wirkt sich auf die Dokumentation und Abbildung in der Baulohnabrechnung aus.

Fazit

Die Nachholfrist ist ein tarifliches Instrument zur flexiblen Handhabung witterungsbedingter Arbeitsausfälle im Baugewerbe. Sie steht im engen Zusammenhang mit Arbeitszeitkonten und der Baulohnabrechnung.

Autor die BAS* Redaktion Dieser Glossarbeitrag dient der allgemeinen Information.

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