ZVK steht für Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes. Sie ist Teil des Sozialkassenverfahrens im Bau und organisiert die tarifliche Zusatzversorgung.
Die ZVK arbeitet unter dem Dach der SOKA-BAU und ist eng mit der Baulohnabrechnung verbunden.
Tarifliche Grundlage
Rechtsgrundlage für das Verfahren ist insbesondere der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Ergänzend sind weitere tarifliche Regelungen des Baugewerbes zu berücksichtigen.
Die Teilnahme am Verfahren hängt vom fachlichen und betrieblichen Geltungsbereich der tariflichen Vorschriften ab.
Aufgaben der ZVK
- Organisation der tariflichen Zusatzversorgung im Baugewerbe
- Verwaltung von Ansprüchen im Rahmen des Sozialkassenverfahrens
- Abwicklung von Meldungen und Beiträgen entsprechend den tariflichen Vorgaben
Bedeutung für die Baulohnabrechnung
Im Rahmen der Baulohnabrechnung sind – sofern der Betrieb unter den tariflichen Geltungsbereich fällt – entsprechende melde- und beitragsrelevante Daten zu berücksichtigen.
Abgrenzung zur ULAK
Während die ULAK das tarifliche Urlaubsverfahren organisiert, ist die ZVK für die Zusatzversorgung zuständig. Beide Einrichtungen gehören zum Sozialkassenverfahren unter dem Dach der SOKA-BAU.
FAQ
Was bedeutet ZVK?
Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes.
Zu welchem System gehört die ZVK?
Zum Sozialkassenverfahren im Bau unter dem Dach der SOKA-BAU.
Welche tarifliche Grundlage ist wichtig?
Insbesondere der VTV.
Fazit
Die ZVK ist ein zentraler Bestandteil des Sozialkassenverfahrens im Baugewerbe. Sie organisiert die tarifliche Zusatzversorgung und ist – je nach Geltungsbereich – Bestandteil der Baulohnabrechnung.
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