Vorsteuer bezeichnet bestimmte Umsatzsteuerbeträge, die ein Unternehmer unter den Voraussetzungen des § 15 UStG von seiner Umsatzsteuerschuld abziehen kann. Dazu gehört insbesondere die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer auf Leistungen, die ein anderer Unternehmer für das Unternehmen ausgeführt hat.

Was ist Vorsteuer?

Bezieht ein Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen für sein Unternehmen, kann die darauf entfallende Umsatzsteuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Vorsteuer abziehbar sein.

Der Vorsteuerabzug ist ein wesentlicher Bestandteil des Umsatzsteuersystems. Er verhindert grundsätzlich, dass die Umsatzsteuer auf jeder Unternehmensstufe endgültig belastend wirkt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Abzug erfüllt sind.

Wann kann Vorsteuer abgezogen werden?

Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen eines anderen Unternehmers setzt der Vorsteuerabzug insbesondere voraus, dass die Leistung für das Unternehmen ausgeführt wurde und der Unternehmer eine nach den gesetzlichen Vorschriften ausgestellte Rechnung besitzt.

Der Vorsteuerabzug kann ausgeschlossen oder eingeschränkt sein, beispielsweise wenn bezogene Leistungen für Umsätze verwendet werden, die den Vorsteuerabzug ausschließen.

Wichtig: Umsatzsteuer auf einer Eingangsrechnung ist nicht allein deshalb automatisch als Vorsteuer abziehbar. Entscheidend sind die Voraussetzungen des § 15 UStG.

Welche Beträge können ebenfalls Vorsteuer sein?

Der Begriff Vorsteuer beschränkt sich nicht auf die in einer gewöhnlichen Eingangsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer.

§ 15 UStG erfasst unter den jeweiligen Voraussetzungen außerdem beispielsweise:

  • Einfuhrumsatzsteuer für für das Unternehmen eingeführte Gegenstände,
  • Umsatzsteuer auf bestimmte innergemeinschaftliche Erwerbe und
  • Steuer auf Leistungen, für die der Leistungsempfänger nach dem Reverse-Charge-Verfahren Steuerschuldner ist.

Vorsteuer und Umsatzsteuer – was ist der Unterschied?

Umsatzsteuer und Vorsteuer sind keine unterschiedlichen Steuerarten. Die Bezeichnungen beschreiben vielmehr unterschiedliche Perspektiven innerhalb des Umsatzsteuersystems.

Bei einem steuerpflichtigen Ausgangsumsatz schuldet der Unternehmer grundsätzlich Umsatzsteuer. Bei einer für sein Unternehmen bezogenen Leistung kann ein entsprechender Steuerbetrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Vorsteuer abziehbar sein.

Kurz gesagt: Umsatzsteuer entsteht auf der Ausgangsseite – Vorsteuer bezeichnet bestimmte auf der Eingangsseite beziehungsweise in gesetzlich geregelten Erwerbsfällen abziehbare Steuerbeträge.

Welche Rolle spielt die Vorsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Abziehbare Vorsteuerbeträge werden bei der Berechnung der Umsatzsteuer berücksichtigt. Sie mindern grundsätzlich den Steuerbetrag, der sich für den jeweiligen Besteuerungszeitraum ergibt.

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung werden die maßgeblichen Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum berücksichtigt. Daraus kann sich eine Vorauszahlung oder ein Überschuss zugunsten des Unternehmers ergeben.

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