VTV (Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe)

The VTV is the Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe. Er regelt insbesondere den Geltungsbereich des Sozialkassenverfahrens sowie dessen organisatorische und verfahrensbezogene Durchführung, darunter Meldungen, Sozialkassenbeiträge, das Urlaubsverfahren und die Zuständigkeiten der beteiligten Sozialkassen.

Was ist der VTV?

Der VTV gehört zu den zentralen Tarifverträgen des Baugewerbes. Er legt fest, für welche Betriebe und Beschäftigten das Sozialkassenverfahren gilt und wie die tariflichen Verfahren gegenüber den zuständigen Sozialkassen durchgeführt werden.

Dazu enthält der Tarifvertrag unter anderem Regelungen zu elektronischen Meldungen, Stammdaten, Monatsmeldungen, Urlaubsleistungen, Sozialkassenbeiträgen sowie zum Beitragseinzug.

Was regelt der Geltungsbereich des VTV?

Der VTV bestimmt einen räumlichen, betrieblichen und persönlichen Geltungsbereich.

Für den betrieblichen Geltungsbereich ist insbesondere maßgeblich, welche Tätigkeiten ein Betrieb tatsächlich ausführt und ob diese nach den tariflichen Regelungen dem Baugewerbe zugeordnet werden. Der VTV enthält hierzu umfangreiche Tätigkeitsbeschreibungen sowie Abgrenzungen zu anderen Gewerken.

Der persönliche Geltungsbereich erfasst nach Maßgabe des Tarifvertrags verschiedene Beschäftigtengruppen, darunter gewerbliche Arbeitnehmer, bestimmte Angestellte und Auszubildende.

Welche Rolle spielen ULAK und ZVK-Bau?

Unter der Bezeichnung SOKA-BAU treten insbesondere die ULAK and the ZVK-Bau gemeinsam auf.

Der VTV regelt ihre Aufgaben innerhalb der Sozialkassenverfahren. Die ULAK erbringt insbesondere Leistungen im Urlaubs- und Berufsbildungsverfahren und fungiert im VTV grundsätzlich auch als Einzugsstelle für die entsprechenden Sozialkassenbeiträge. Die ZVK-Bau ist für Leistungen der zusätzlichen Altersversorgung zuständig.

Welche Meldungen regelt der VTV?

Der VTV enthält umfangreiche Meldepflichten für Arbeitgeber. Dazu gehören unter anderem betriebliche Stammdaten sowie Angaben zu den vom Tarifvertrag erfassten Beschäftigten.

Für gewerbliche Arbeitnehmer sieht der Tarifvertrag beispielsweise monatliche Angaben zum beitragspflichtigen Bruttolohn, zu Beschäftigungstagen, gewährten Urlaubstagen und zur Urlaubsvergütung sowie zu bestimmten Ausfallzeiten vor.

Diese Meldedaten dienen unter anderem der Durchführung des Urlaubsverfahrens und der Ermittlung von Beiträgen und Ansprüchen.

Welche Bedeutung haben die Sozialkassenbeiträge?

Der VTV enthält Regelungen zur Erhebung und Zahlung der Sozialkassenbeiträge. Für gewerbliche Arbeitnehmer ist dabei insbesondere der tariflich definierte beitragspflichtige Bruttolohn von Bedeutung.

Über die Beiträge werden die verschiedenen Sozialkassenverfahren finanziert. Welche konkreten Leistungen und Ansprüche damit verbunden sind, ergibt sich teilweise aus weiteren Tarifverträgen des Baugewerbes.

VTV und BRTV – was ist der Unterschied?

The BRTV enthält grundlegende tarifliche Regelungen zu den Arbeitsbedingungen gewerblicher Arbeitnehmer im Baugewerbe, darunter insbesondere Arbeitszeit, Lohngruppen und Urlaub.

Der VTV regelt dagegen vor allem die Durchführung der Sozialkassenverfahren, beispielsweise Meldungen, Beitragseinzug und Erstattungen.

Kurz gesagt: Der BRTV regelt wesentliche tarifliche Ansprüche und Arbeitsbedingungen – der VTV organisiert die dazugehörigen Sozialkassenverfahren.