Winter Employment Surcharge

The Winter Employment Surcharge ist eine gesetzlich geregelte Umlage in bestimmten Zweigen des Baugewerbes. Sie dient insbesondere der Finanzierung ergänzender Leistungen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in den Wintermonaten. Rechtsgrundlagen sind die §§ 354 ff. SGB III und die Winterbeschäftigungs-Verordnung.

Was finanziert die Winterbeschäftigungsumlage?

Mit der Winterbeschäftigungsumlage werden die ergänzenden Leistungen nach § 102 SGB III sowie damit zusammenhängende Kosten finanziert.

Zu diesen ergänzenden Leistungen gehören insbesondere:

  • Zuschuss-Wintergeld,
  • Mehraufwands-Wintergeld und
  • unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Erstattung der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld.

Important: The Seasonal short-time work allowance selbst wird nicht aus der Winterbeschäftigungsumlage finanziert. Die Umlage finanziert die ergänzenden Leistungen.

Für welche Bereiche gilt die Winterbeschäftigungsumlage?

Die Winterbeschäftigungs-Verordnung sieht die Umlage für bestimmte Wirtschaftszweige vor, die von saisonbedingten Arbeitsausfällen betroffen sind.

Dazu gehören insbesondere bestimmte Betriebe des Baugewerbes sowie das Dachdeckerhandwerk, das Gerüstbauerhandwerk und der Garten- und Landschaftsbau. Die Höhe und Aufteilung der Umlage können sich je nach Wirtschaftszweig unterscheiden.

Wonach richtet sich die Winterbeschäftigungsumlage?

Die Winterbeschäftigungsumlage wird grundsätzlich auf Grundlage der umlagepflichtigen Bruttoarbeitsentgelte der erfassten gewerblichen Arbeitnehmer erhoben.

Welche Entgeltbestandteile zur umlagepflichtigen Bemessungsgrundlage gehören oder davon ausgenommen sind, wird insbesondere durch die Winterbeschäftigungs-Verordnung bestimmt.

What role does SOKA-BAU play?

Im Bauhauptgewerbe wird die Winterbeschäftigungsumlage über die zuständige Einzugsstelle abgeführt. SOKA-BAU zieht die Umlage dabei im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit ein.

Die Winterbeschäftigungsumlage ist jedoch kein Bestandteil des Sozialkassenbeitrags. Sozialkassenbeiträge und Winterbeschäftigungsumlage sind rechtlich voneinander zu unterscheiden.

Winterbeschäftigungsumlage und Saison-Kurzarbeitergeld – was ist der Unterschied?

Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Arbeitsförderung bei bestimmten saisonbedingten Arbeitsausfällen.

Die Winterbeschäftigungsumlage ist dagegen eine Finanzierungsumlage, über die ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld finanziert werden.

Kurz gesagt: Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Leistung – die Winterbeschäftigungsumlage finanziert bestimmte ergänzende Winterleistungen.

Winterregelungen im Baugewerbe

Die Winterbeschäftigungsumlage ist Teil eines größeren Systems zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe. Saison-Kurzarbeitergeld, Wintergeld und weitere Zusammenhänge erläutern wir im Finanzratgeber Winterregelung im Baugewerbe.