Baulohn ist der in der Abrechnungspraxis verwendete Oberbegriff für die Lohn- und Entgeltabrechnung im Baugewerbe. Er umfasst die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen sowie die jeweils anwendbaren tariflichen, sozialkassenbezogenen und saisonalen Regelungen.

Begriffliche Einordnung

Der Begriff Baulohn bezeichnet keine einzelne Lohnart. Er fasst die Abrechnungsthemen zusammen, die bei Beschäftigungsverhältnissen im Baugewerbe zu berücksichtigen sind.

Die konkrete Berechnung, Dokumentation und Meldung innerhalb eines Abrechnungszeitraums ist Gegenstand der Baulohnabrechnung.

Geltungsbereich

Welche tariflichen und branchenspezifischen Regelungen tatsächlich anzuwenden sind, richtet sich nach dem räumlichen, betrieblichen und persönlichen Geltungsbereich der jeweiligen Regelung.

Für die Einordnung sind insbesondere die ausgeführten betrieblichen Tätigkeiten und die betroffenen Beschäftigtengruppen maßgeblich. Daraus ergibt sich, welche Tarifverträge, Sozialkassenverfahren und weiteren Branchenregelungen bei der Abrechnung zu berücksichtigen sind.

Regelungsebenen des Baulohns

Baulohn verbindet mehrere Regelungsebenen:

Zentrale Themen des Baulohns

Zum Fachgebiet Baulohn gehören je nach Geltungsbereich insbesondere:

  • Arbeitszeiten und tarifliche Entgeltbestandteile
  • steuer- und sozialversicherungsrechtliche Abrechnung
  • Urlaubsverfahren für gewerbliche Arbeitnehmer
  • Meldungen und Beiträge an branchenspezifische Einrichtungen
  • Zusatzversorgung und Berufsbildungsverfahren
  • Regelungen zur Winterbeschäftigung

Zu den beteiligten Einrichtungen können unter anderem die SOKA-BAU, die ULAK und die ZVK gehören.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

  • Baulohn bezeichnet das gesamte Fachgebiet der Lohn- und Entgeltabrechnung im Baugewerbe.
  • Baulohnabrechnung bezeichnet die konkrete Durchführung der laufenden Abrechnung.
  • Besonderheiten im Baulohn beschreibt die einzelnen branchenspezifischen Abweichungen gegenüber der allgemeinen Lohnabrechnung.

FAQ

Was bedeutet Baulohn?

Baulohn ist der Oberbegriff für die Lohn- und Entgeltabrechnung im Baugewerbe einschließlich der jeweils anwendbaren tariflichen und branchenspezifischen Regelungen.

Ist Baulohn eine eigene Lohnart?

Nein. Der Begriff bezeichnet das Fachgebiet der Lohnabrechnung im Baugewerbe und keine einzelne Entgelt- oder Lohnart.

Für welche Betriebe ist Baulohn relevant?

Baulohn ist für Betriebe relevant, deren Tätigkeiten und Beschäftigte unter die jeweiligen gesetzlichen, tariflichen oder branchenspezifischen Regelungen des Baugewerbes fallen.

Ist Baulohn dasselbe wie Baulohnabrechnung?

Die Begriffe sind eng miteinander verbunden. Baulohn bezeichnet das Fachgebiet, während Baulohnabrechnung die konkrete Durchführung der laufenden Abrechnung beschreibt.

Fazit

Baulohn ist der Oberbegriff für die Lohn- und Entgeltabrechnung im Baugewerbe. Welche tariflichen, sozialkassenbezogenen und saisonalen Regelungen zu berücksichtigen sind, richtet sich nach dem jeweiligen Geltungsbereich.