Buchhaltungsbüro bezeichnet ein Dienstleistungsunternehmen, das für andere Unternehmen laufende Buchführungsarbeiten im gesetzlich zulässigen Rahmen ausführt.

Grundlagen

Ein Buchhaltungsbüro übernimmt organisatorisch ausgelagerte Aufgaben der Finanzbuchhaltung. Dazu gehören insbesondere die Erfassung von Belegen, die Kontierung, Erstellung von Buchungssätzen sowie Kontenabstimmungen.

Die Tätigkeit ist auf laufende Buchführungsarbeiten begrenzt und von steuerlicher Beratung abzugrenzen.

Rechtlicher Rahmen

Die Ausführung von Buchhaltungsarbeiten ist gesetzlich geregelt. Ein Buchhaltungsbüro darf ausschließlich Tätigkeiten im zulässigen Umfang erbringen und keine darüber hinausgehenden steuerberatenden oder rechtlichen Leistungen übernehmen.

Systematische Einordnung

Ein Buchhaltungsbüro ist organisatorisch als externer Bestandteil des Rechnungswesens zu verstehen.

Typische Tätigkeiten

  • Laufende Erfassung von Geschäftsvorfällen
  • Abstimmung von Debitoren- und Kreditorenkonten
  • Pflege von Offenen-Posten-Listen
  • Vorbereitung von Auswertungen
  • Mitwirkung bei vorbereitenden Abschlussarbeiten

Organisatorischer Ablauf

  1. Bereitstellung der Buchhaltungsunterlagen durch das Unternehmen
  2. Erfassung und Verarbeitung im Buchhaltungssystem
  3. Abstimmung und Plausibilitätsprüfung
  4. Bereitstellung von Auswertungen und Unterlagen

Praxisbezug

In der Praxis arbeitet ein Buchhaltungsbüro häufig eng mit internen Ansprechpartnern oder einem zuständigen Steuerberater zusammen. Die Aufgabenverteilung sollte klar definiert und dokumentiert sein.

Typische Fehlerquellen

  • Unklare Aufgaben- und Verantwortungsabgrenzung
  • Unvollständige Unterlagen
  • Fehlende Abstimmungsprozesse

FAQ

Kann ein Buchhaltungsbüro einen Jahresabschluss erstellen?

Ein Buchhaltungsbüro kann vorbereitende Arbeiten leisten. Die Erstellung und steuerliche Bewertung des Jahresabschlusses erfolgt im Rahmen der gesetzlich geregelten Zuständigkeiten.

Fazit

Ein Buchhaltungsbüro ist ein externer Dienstleister für laufende Buchführungsarbeiten. Es ist klar von steuerlicher Beratung abzugrenzen und organisatorisch Teil des externen Rechnungswesens.

Autor die BAS* Redaktion Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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